30/05/2025
Die Vorstellung ist verlockend: Eine eigene Sauna im Garten, beheizt von einem knisternden Holzofen, der eine wohlige, natürliche Wärme verströmt. Dieses traditionelle Saunaerlebnis ist für viele der Inbegriff von Entspannung und Wohlbefinden. Doch bevor der erste Scheit brennt, gibt es wichtige rechtliche und technische Aspekte zu beachten. Insbesondere die Frage der Genehmigungspflicht für einen Holzofen in der Sauna ist entscheidend und kann je nach Bundesland und Ofentyp variieren. Dieser Artikel beleuchtet umfassend, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Ihr holzbefeuerter Saunatraum nicht zum bürokratischen Albtraum wird.

- Elektrische Saunaöfen versus Holzöfen: Ein grundlegender Unterschied
- Die rechtlichen Grundlagen für holzbefeuerte Saunaöfen
- Vorgaben für Neu- und Bestandsgeräte
- Die Rolle des Schornsteinfegers: Abnahme und Kontrolle
- Baurechtliche Genehmigung für die Gartensauna als Ganzes
- Betrieb eines Holz-Saunaofens in der Schweiz
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Brauche ich eine Genehmigung für einen elektrischen Saunaofen?
- Warum ist ein Holz-Saunaofen genehmigungspflichtig?
- Was ist das CE-Zeichen und warum ist es wichtig?
- Was passiert, wenn mein alter Holzofen die Grenzwerte nicht erfüllt?
- Wer ist für die Abnahme meines Holz-Saunaofens zuständig?
- Welche Gefahren bestehen bei einem nicht abgenommenen Ofen?
- Fazit: Sicher und entspannt saunieren
Elektrische Saunaöfen versus Holzöfen: Ein grundlegender Unterschied
Bevor wir uns in die Details der Holzofen-Genehmigungen vertiefen, ist es wichtig, den fundamentalen Unterschied zwischen einem elektrischen und einem holzbefeuerten Saunaofen zu verstehen, denn dieser entscheidet maßgeblich über die notwendigen Schritte.
Der elektrische Saunaofen: Einfach und unkompliziert
Ein elektrischer Saunaofen wandelt elektrische Energie direkt in Wärme um. Da bei diesem Prozess keine Verbrennung stattfindet und somit keine Abgase entstehen, wird ein Elektro-Saunaofen vor dem Gesetz nicht als Feuerstätte betrachtet. Dies hat zur Folge, dass sowohl die Installation als auch die Inbetriebnahme eines elektrischen Saunaofens in der Regel verfahrens- und somit genehmigungsfrei sind. Es ist keine spezielle Genehmigung für seine Nutzung erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Auch wenn keine Genehmigung nötig ist, sollten Sie für die Installation der benötigten Starkstromleitung unbedingt einen zugelassenen Elektriker beauftragen. Arbeiten an Starkstrom bergen erhebliche Gefahren für Leib und Leben und dürfen daher ausschließlich von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Der holzbefeuerte Saunaofen: Eine Feuerstätte mit Auflagen
Ganz anders verhält es sich mit einem Holz-Saunaofen. Dieser verbrennt den nachwachsenden Rohstoff Holz, um Heizwärme zu erzeugen. Damit ist er eine klassische Feuerstätte, die sowohl technisch als auch betriebstechnisch einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen und Vorschriften unterliegt. Wer einen Holz-Saunaofen nutzen möchte, benötigt hierfür eine entsprechende Genehmigung und muss diverse Vorgaben erfüllen.
Die rechtlichen Grundlagen für holzbefeuerte Saunaöfen
Die Installation und der Betrieb eines Holz-Saunaofens in Deutschland sind durch eine Reihe von Normen und Gesetzen geregelt, die Sicherheit und Umweltschutz gewährleisten sollen.
DIN EN 15821: Die europäische Norm für Holz-Saunaöfen
Seit Juli 2011 ist die europäische Norm DIN EN 15821 als Prüf- und Zulassungsnorm in Kraft. Sie regelt das sogenannte „In-Verkehr-Bringen“ von mit Holz befeuerten Saunaöfen europaweit. Das bedeutet, dass alle seit diesem Zeitpunkt in Europa verkauften holzbeheizten Saunaöfen die Anforderungen dieser Euronorm erfüllen und entsprechend geprüft sein müssen.
Zum Regelungsbereich der Sauna-Holzofen-Norm zählen unter anderem Punkte wie:
- Werkstoffe, Auslegung und Ausführung des Gerätes
- Reinigung der Heizflächen
- Abgasstutzen
- Aschekasten und entsprechende Ascheentfernung
- Feuerraum-Bodenrost
- Einstelleinrichtung der Abgasregulierung
- Feuer- und Fülltüren
- Verbrennungsluftzufuhr
- Anheizrichtung
- Stehplatte / Stehrost
CE-Kennzeichen: Pflicht für holzbeheizte Saunaöfen
Seit dem 01. Juli 2013 besteht für Holz-Saunaöfen in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums die CE-Markierungs-Pflicht. Holz-Saunaöfen ohne CE-Zeichen dürfen seitdem nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass bereits in Reseller-Lagern befindliche Öfen, die vor diesem Datum „auf dem Markt“ waren, weiterhin verkauft und installiert werden dürfen; es wird keine rückwirkende CE-Kennzeichnung verlangt.
BImSchV und BImSchG: Umweltschutz im Fokus
Die Bundes-Immissionsschutz-Verordnungen (BImSchV) und das Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz (BImSchG) sind zentrale Regelwerke für alle mit Holz befeuerten Saunaöfen. Das BImSchG regelt potenziell schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche und Erschütterungen. Es legt die grundsätzlichen Anforderungen an Saunaöfen dar, während die praktischen und technischen Details durch die diversen Durchführungsverordnungen (BImSchV) geregelt werden.
Dazu gehören konkrete Anforderungen an Holzöfen, Details zum Genehmigungsverfahren und die Überwachung der Öfen. Seit dem 01. Januar 2015 gilt die zweite Stufe der BImSchV. Diese hat verschärfte Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Staub sowie höhere Anforderungen an den Mindest-Wirkungsgrad von Feuerstätten eingeführt. Der Schornsteinfeger prüft bei den jährlichen Kontrollen, dass folgende Grenzwerte nicht überschritten werden:
- Abgegebener Staub: 150 mg/Nm³
- CO-Ausstoß: 4.000 mg/Nm³
Diese Werte gewährleisten, dass moderne Holzöfen möglichst umweltfreundlich betrieben werden.
Vorgaben für Neu- und Bestandsgeräte
Die Anforderungen an Holz-Saunaöfen unterscheiden sich, je nachdem, wann der Ofen gekauft wurde.
Neu gekaufte Sauna-Holzöfen (Kaufdatum nach 31.12.2014)
Damit Ihr neuer Holz-Saunaofen in Deutschland betrieben werden kann, muss er zwingend den Anforderungen der zweiten Stufe der BImSchV gerecht werden. Wenn Sie umziehen und Ihren Saunaofen mitnehmen, gilt dies als Neukauf, und der Ofen muss erneut die aktuellen Anforderungen erfüllen.
Bestand von Saunaöfen mit Kaufdatum 22.03.2010 bis 31.12.2014
Holz-Saunaöfen, die in diesem Zeitraum erworben wurden, mussten bereits die Anforderungen der ersten Stufe der BImSchV erfüllen. Nach heutigem Kenntnisstand genießen diese Öfen Bestandsschutz und können unbefristet betrieben werden.
Holz-Saunaöfen mit Kaufdatum vor dem 22. März 2010
Für ältere Bestandsgeräte ist die Situation komplexer. Ob und wie lange diese Saunaöfen noch betrieben werden dürfen, hängt maßgeblich vom Datum auf dem Typenschild ab. Öfen aus der Zeit vor dem 22. März 2010 müssen vergleichsweise geringe Anforderungen für einen unbefristeten Bestandsschutz erfüllen. Andernfalls kann eine Stilllegung erforderlich sein. Die Fristen für die Stilllegung sind wie folgt gestaffelt:
| Datum auf dem Ofen-Typenschild | Frist zur Stilllegung |
|---|---|
| Vor 31.12.1974 oder nicht feststellbar | 31.12.2014 |
| 01.01.1975 bis 31.12.1984 | 31.12.2017 |
| 01.01.1985 bis 31.12.1994 | 31.12.2020 |
| 01.01.1995 bis 21.03.2010 | 31.12.2024 |
Sollten für Ihren Sauna-Holzofen keine Prüfwerte vorliegen, kann Ihr Schornsteinfeger eine sogenannte Einstufungs-Messung durchführen. Wenn die dabei ermittelten Messwerte innerhalb der geltenden Grenzwerte für CO und Staub liegen, darf Ihr holzbefeuerter Saunaofen – nach heutigem Kenntnisstand – unbefristet und ohne weitere Maßnahmen weiterhin betrieben werden.
Sonderregelung für das Stadtgebiet München
Eine besondere Regelung galt für bestehende Holz-Saunaöfen in München: Geräte, die vor dem 30.10.1999 in Betrieb gingen und die Anforderungen der zweiten Stufe der BImSchV nicht erfüllten, mussten spätestens zum 31.12.2018 stillgelegt werden.
Die Rolle des Schornsteinfegers: Abnahme und Kontrolle
Der Schornsteinfeger ist Ihr wichtigster Ansprechpartner, wenn es um die Sicherheit und Rechtmäßigkeit Ihres holzbeheizten Saunaofens geht.
Warum die Abnahme durch den Schornsteinfeger Pflicht ist
Es ist eine zwingende Vorgabe, dass Ihr Sauna-Holzofen von einem Schornsteinfeger abgenommen werden muss. Ein nicht fachmännisch angeschlossener Ofen oder Schornstein birgt erhebliche Gefahren. Aus undichten Rauchrohren kann beispielsweise giftiges und geruchloses Kohlenmonoxid (CO) austreten, was in Innenräumen zu lebensbedrohlichen Vergiftungen führen kann. Auch der Brandschutz ist ein entscheidender Aspekt: Wenn Rauchrohre brennbaren Materialien wie Holzverkleidungen zu nahe kommen, besteht Brandgefahr. Hier muss der Schornsteinfeger gegebenenfalls Nachbesserungen anordnen.

Zudem prüft der Schornsteinfeger die Einhaltung bestimmter Grenzwerte für Luftschadstoffe. Ihr fachgerecht installierter Saunaofen sollte das Holz so optimal verbrennen, dass möglichst geringe Schadstoffe emittiert werden.
Wann Holz-Saunaöfen und Schornstein abgenommen werden müssen
In Deutschland ist es Pflicht, seinen holzbefeuerten Saunaofen beziehungsweise den Schornstein abnehmen zu lassen, wenn dieser neu installiert, saniert oder bauliche Veränderungen vorgenommen wurden. Für diese Abnahme ist der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister zuständig. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, muss gemäß §24 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € rechnen. Darüber hinaus erlischt bei nicht erfolgter Abnahme im Schadensfall (Rauch oder Brand) der Versicherungsschutz, und die Versicherung kommt für keinerlei Kosten auf.
Ablauf der Schornstein- bzw. Saunaofen-Abnahme
Ihr zuständiger Schornsteinfeger nimmt sowohl den Schornstein als auch den Holz-Saunaofen ab. Die Abnahme eines Schornsteins beinhaltet eine vorschriftsmäßige Prüfung, die unter anderem folgende Punkte umfasst:
- Dichtheitsprüfung von Schornstein und Feuerstätte
- Brandschutzabstände zu brennbaren Materialien
- Zug im Kamin / Ofen
- Rauchabzug
- Versorgung mit Verbrennungsluft
- Prüfung auf Durchfeuchtung / Versottung des Schornsteins
Im Anschluss an die erfolgreiche Prüfung erhalten Sie den entsprechenden Feuerstätten-Bescheid, der die ordnungsgemäße Installation bestätigt.
Kosten für die Abnahme
Die Kosten für die Abnahme durch den Schornsteinfeger variieren je nach Aufwand und liegen in der Regel zwischen 40 und 150 €.
Seit 2018: Ofen-Ampel für Sauna-Holzöfen
Seit dem 01. Januar 2018 gibt es ein Energie-Label für Kamine und Öfen bis 50 kW Heizleistung. Dieses Label ist Pflicht und wird Ihnen von Ihrem Schornsteinfeger ausgestellt. Die sogenannte „Ofen-Ampel“ stuft Ihren Holzofen nach den von ihm verursachten Emissionen ein und zeigt somit transparent die Umweltauswirkungen auf.
Baurechtliche Genehmigung für die Gartensauna als Ganzes
Neben den spezifischen Vorschriften für den Holzofen selbst, muss auch die Gartensauna als Bauvorhaben betrachtet werden. Hierbei fallen einige Projekte in die Kategorie der verfahrensfreien Bauvorhaben, für die grundsätzlich keine Genehmigung erforderlich ist – sofern fest vorgegebene Bedingungen erfüllt werden. Die ausschlaggebenden Kriterien unterscheiden sich jedoch erheblich je nach Bundesland.
| Bundesland | Kriterium für Verfahrensfreiheit | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bayern | Max. 75 m³ Rauminhalt | Nur im bebauten Bereich; im Außenbereich immer genehmigungspflichtig. |
| Bremen | Max. 10 m² Grundfläche | Maßgeblich ist die Grundfläche der Außensauna. |
| Andere Bundesländer | Variiert stark | Größe, Lage und weitere Faktoren sind entscheidend. |
Dies zeigt, wie unterschiedlich die einzelnen Bundesländer das Baurecht in Bezug auf eine Gartensauna auslegen. Abgesehen von der Größe und der Lage gibt es viele weitere Faktoren, die die örtlichen Baubehörden bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, wie etwa Abstandsflächen, Brandschutzauflagen oder die Art der Nutzung.
Betrieb eines Holz-Saunaofens in der Schweiz
Auch in der Schweiz gibt es spezifische Regelungen für Feuerungsaggregate. Seit dem 01. Oktober 2014 gilt das revidierte Bauproduktgesetz des Bundes (BauPG). Dies bedeutet, dass für Feuerungsaggregate und Abgasanlagen in der Schweiz keine VKF-Zulassungen mehr nötig sind. Stattdessen ist zwingend eine Leistungserklärung des Herstellers erforderlich. Diese ist in der Regel als Download auf der Homepage des Herstellers zu finden. Viele Leistungserklärungen der in der Schweiz veräußerten Feuerstellen sind zudem auf dem Online-Portal des deutschen Industrieverbandes HKI verfügbar.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Brauche ich eine Genehmigung für einen elektrischen Saunaofen?
Nein, ein elektrischer Saunaofen gilt nicht als Feuerstätte, da keine Verbrennung stattfindet. Daher ist für seine Installation und Inbetriebnahme keine spezielle Genehmigung erforderlich. Beachten Sie jedoch, dass die Installation der Starkstromleitung durch einen zertifizierten Elektriker erfolgen muss.
Warum ist ein Holz-Saunaofen genehmigungspflichtig?
Ein Holz-Saunaofen verbrennt Holz und erzeugt dabei Abgase. Er gilt daher als Feuerstätte und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen bezüglich Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutz (Emissionen). Die Genehmigung stellt sicher, dass diese Auflagen erfüllt werden.
Was ist das CE-Zeichen und warum ist es wichtig?
Das CE-Zeichen ist eine Kennzeichnung, die bestätigt, dass ein Produkt den europäischen Richtlinien entspricht. Für Holz-Saunaöfen ist es seit dem 01. Juli 2013 Pflicht. Ein Ofen ohne CE-Zeichen darf in Europa nicht mehr verkauft werden, da er die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen nicht nachweislich erfüllt.
Was passiert, wenn mein alter Holzofen die Grenzwerte nicht erfüllt?
Wenn Ihr alter Holz-Saunaofen (Kaufdatum vor 22.03.2010) die verschärften Grenzwerte der BImSchV der zweiten Stufe nicht einhält und auch keine Nachrüstung möglich ist, muss er je nach Typenschild-Datum außer Betrieb genommen (stillgelegt) werden. Ihr Schornsteinfeger kann eine Einstufungsmessung vornehmen, um die Einhaltung der Grenzwerte zu prüfen.
Wer ist für die Abnahme meines Holz-Saunaofens zuständig?
Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister ist für die Abnahme Ihres neu installierten, sanierten oder baulich veränderten Holz-Saunaofens und des dazugehörigen Schornsteins verantwortlich. Diese Abnahme ist gesetzlich vorgeschrieben.
Welche Gefahren bestehen bei einem nicht abgenommenen Ofen?
Ein nicht fachgerecht installierter oder nicht abgenommener Holzofen birgt erhebliche Risiken. Dazu gehören die Gefahr von Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch undichte Rauchrohre, Brandgefahr durch unzureichende Brandschutzabstände und Umweltbelastungen durch zu hohe Emissionen. Zudem erlischt bei einem Schaden der Versicherungsschutz, wenn der Ofen nicht ordnungsgemäß abgenommen wurde.
Fazit: Sicher und entspannt saunieren
Die Anschaffung und der Betrieb eines holzbefeuerten Saunaofens sind mit einigen bürokratischen Hürden verbunden, die jedoch allesamt dem Schutz Ihrer Gesundheit, Ihrer Sicherheit und der Umwelt dienen. Die Einhaltung der DIN EN 15821, des BImSchV und die obligatorische Abnahme durch den Schornsteinfeger sind unerlässlich. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem zuständigen Schornsteinfeger und den örtlichen Baubehörden über die spezifischen Anforderungen in Ihrem Bundesland. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Traum von der eigenen Holz-Sauna nicht nur wohltuend, sondern auch rundum sicher und legal ist. Mit der richtigen Planung und der Expertise der Fachleute steht einem ungetrübten Saunavergnügen nichts mehr im Wege.
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