07/06/2023
In einer Welt, in der Entspannung und Wohlbefinden immer mehr an Bedeutung gewinnen, spielen sichere Umgebungen eine zentrale Rolle. Ob im privaten Badezimmer, im luxuriösen Spa-Bereich oder im öffentlichen Schwimmbad – die Trittsicherheit der Böden ist ein oft unterschätzter Faktor, der maßgeblich zu unserem Gefühl der Geborgenheit und damit zur Qualität unserer Entspannung beiträgt. Denn nichts trübt die Ruhe so sehr wie die Sorge vor einem unachtsamen Sturz. Dieser Artikel beleuchtet die komplexen Anforderungen und Prüfmethoden für rutschhemmende Bodenbeläge, insbesondere Fliesen, und gibt Ihnen umfassende Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Stand- und Gehsicherheit Ihrer Böden. Wir zeigen auf, wie Sie durch die richtige Materialwahl nicht nur Unfälle vermeiden, sondern auch ein Ambiente schaffen, in dem Sie sich vollkommen sicher und unbeschwert fühlen können.

Warum ist die Rutschhemmung so entscheidend für Ihre Sicherheit?
Die Bedeutung der Rutschhemmung von Fußböden kann kaum überschätzt werden, insbesondere wenn man die alarmierenden Statistiken betrachtet. Sturz-, Rutsch- und Stolperunfälle (kurz: SRS-Unfälle) sind in Deutschland eine der häufigsten Unfallursachen. Jedes Jahr verzeichnet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) über 180.000 solcher Arbeitsunfälle, die Schäden in dreistelliger Millionenhöhe verursachen. Doch nicht nur im gewerblichen Umfeld, auch im privaten Bereich führen SRS-Unfälle die Unfallstatistiken an. Diese Zahlen verdeutlichen eindringlich, wie essenziell präventive Maßnahmen sind, um das Risiko solcher Vorkommnisse zu minimieren.
Das Unfallgeschehen ist dabei von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu gehören das verwendete Schuhwerk und die allgemeine Gehsicherheit einer Person, aber auch die Oberflächenbeschaffenheit des Bodenbelags selbst. Eine entscheidende Rolle spielen zudem gleitfördernde Mittel wie Wasser, Öle, oder organische Verschmutzungen wie Biofilme auf Terrassen, die die Reibung zwischen Schuh oder Fuß und Boden drastisch reduzieren können. Genau hier setzt die Bedeutung der Auswahl des richtigen Bodenbelags an. In allen Bereichen, in denen das Risiko des Ausrutschens besteht – sei es in der Küche, im Badezimmer, im Wellnessbereich oder auf der Terrasse – ist ein rutschhemmendes Belagsmaterial die primäre und effektivste Maßnahme zur Unfallprävention. Es geht darum, eine Oberfläche zu schaffen, die auch unter erschwerten Bedingungen, wie Nässe, einen sicheren Halt gewährleistet und so die Trittsicherheit maßgeblich erhöht.
Keramische Fliesen: Meister der Trittsicherheit
Wenn es um die Gewährleistung umfassender Trittsicherheit geht, erweisen sich keramische Fliesen als besonders vielseitig und leistungsfähig. Im Gegensatz zu vielen anderen Bodenbelägen können Fliesen nahezu jede Anforderung an die Rutschhemmung erfüllen. Sie sind in einer breiten Palette von Rutschhemmungs-Gruppen erhältlich, deren Eigenschaften in aufwendigen und standardisierten Testverfahren sorgfältig verifiziert werden. Diese Klassifizierungen sind entscheidend, um den passenden Bodenbelag für den jeweiligen Einsatzbereich auszuwählen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Hauptkategorien von Rutschhemmungs-Gruppen:
- Die Rutschhemmungs-Gruppen R9 bis R13 (oft auch mit zusätzlichem Verdrängungsraum gekennzeichnet) gelten für Bereiche, die üblicherweise mit Schuhen betreten werden. Hierbei stellt R9 die geringste und R13 die höchste Rutschhemmung dar. Je höher die Zahl, desto griffiger ist die Oberfläche und desto größer ist der Widerstand gegen Ausrutschen.
- Die Trittsicherheits-Gruppen A bis C sind speziell für den sogenannten „nassbelasteten Barfußbereich“ konzipiert. Dies sind typischerweise Orte wie öffentliche Schwimmbäder, Duschräume oder Saunabereiche, wo Personen barfuß auf nassen Oberflächen gehen. Auch hier gilt: A steht für die niedrigste und C für die höchste Rutschhemmung im Barfußbereich.
Diese differenzierte Klassifizierung ermöglicht es Bauherren, Architekten und Planern, für jeden spezifischen Anwendungsfall den optimalen Fliesenbelag auszuwählen, der sowohl ästhetischen Ansprüchen genügt als auch höchste Sicherheitsstandards erfüllt. Die Fähigkeit keramischer Fliesen, diese vielfältigen Anforderungen zu bedienen, macht sie zu einer bevorzugten Wahl für Bereiche, in denen Sicherheit und Langlebigkeit Hand in Hand gehen müssen.
Anforderungen an rutschhemmende Bodenbeläge: Privat versus Gewerblich
Die Wahl des richtigen Bodenbelags, insbesondere hinsichtlich seiner Rutschhemmung, hängt stark vom jeweiligen Einsatzbereich ab. Hierbei gibt es deutliche Unterschiede zwischen privaten Haushalten und gewerblichen oder öffentlichen Bereichen.
Was müssen private Bauherren bei der Auswahl trittsicherer Bodenfliesen beachten?
Für private Haushalte gibt es in Deutschland grundsätzlich keine spezifischen, gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften für die rutschhemmende oder trittsichere Gestaltung von Bodenflächen. Dennoch ist es im Sinne der eigenen Sicherheit und der Verkehrssicherungspflicht dringend ratsam, sich an den etablierten Vorgaben für gewerbliche oder nassbelastete Bereiche zu orientieren. Dies gilt insbesondere für Zonen mit erhöhter Rutschgefahr, wie Badezimmer, Küchen, Eingangsbereiche oder Terrassen.
Einige konkrete Empfehlungen für private Anwendungen:
- Begehbare Dusche: Auf der Standfläche einer begehbaren Dusche, wo direkter Kontakt mit Wasser und Seife besteht, ist der Einsatz von rutschhemmenden Fliesen der Klasse B dringend zu empfehlen. Diese Klasse bietet einen sicheren Halt im Nassbereich, auch wenn man barfuß ist.
- Terrassenfliesen: Für Outdoorfliesen auf Terrassen wird in der Regel die Trittsicherheitsklasse R10 empfohlen. Zusätzlich sollte der Hersteller die Frostbeständigkeit der Fliesen deklarieren, um Langlebigkeit und Sicherheit im Außenbereich zu gewährleisten.
Die von den Herstellern angegebenen Rutschhemmungsklassen, die sogenannten „R-Gruppen“ (R9 bis R13) und „A-C-Gruppen“, bieten eine verlässliche Orientierung. R9 ist die niedrigste Rutschhemmung für mit Schuhen begangene Bereiche, während R13 die höchste darstellt. Für Nass- und Barfußbereiche reichen die Gruppen von A (niedrigste) bis C (höchste).
Unser Tipp an Bauherren und Sanierer: Informieren Sie sich ausführlich auf den Webseiten der Fliesenhersteller oder im Fliesenfachhandel über die passende Rutschhemmungsklasse für Ihre spezifischen Anforderungen. Eine professionelle Beratung durch Ihren Fliesenleger ist hier Gold wert. Beachten Sie dabei, dass Fliesen mit einer *zu hohen* Rutschhemmung in bestimmten Bereichen paradoxerweise zu Stolperunfällen führen können und durch ihre raue Oberflächenstruktur oft schwieriger zu reinigen sind. Viele moderne Feinsteinzeug-Bodenfliesen sind heutzutage mit sogenannten „veredelten“ Oberflächen erhältlich, die eine gute Trittsicherheit mit einer hervorragenden Reinigungsfreundlichkeit kombinieren.
Ein weiterer Vorteil vieler deutscher Fliesenhersteller ist, dass sie Bodenfliesen-Serien anbieten, die in identischer Optik, aber in verschiedenen Rutschhemmungs-Klassen erhältlich sind. Dies ermöglicht eine architektonisch ansprechende, optisch einheitliche und schwellenlose Gestaltung von Bodenflächen. So können beispielsweise im Bad, im Flur oder im Eingangsbereich sowie auf der Terrasse Fliesen in der jeweils empfohlenen Rutschhemmungs-Klasse eingesetzt werden, ohne das durchgängige Design zu beeinträchtigen.
Trittsicherheits-Anforderungen für Arbeitsräume, gewerbliche und öffentliche Bereiche
Für Arbeitsstätten, gewerbliche und öffentliche Bereiche gelten hingegen klare und verbindliche Vorgaben bezüglich der Trittsicherheit von Bodenbelägen. Diese müssen von Bauplanern, Architekten, Bauherren und Betreibern zwingend beachtet werden.
Nutzung üblicherweise mit Schuhen (Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.5):
Für Arbeitsräume, die von Arbeitnehmern mit Schuhen begangen werden, sind die Anforderungen an Bodenbeläge in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.5 „Fußböden“ detailliert geregelt. Die Anforderungen werden hier ebenfalls in den bereits erwähnten R-Gruppen (R9 bis R13) angegeben. Bei einem besonders großen Anfall von rutschfördernden Mitteln (z.B. Öl, Staub oder Lebensmittelreste) ist zusätzlich ein sogenannter „Verdrängungsraum“ für den Bodenbelag erforderlich. Dieser Verdrängungsraum, angegeben in den Klassen V4, V6, V8 und V10, nimmt die rutschfördernden Mittel auf und gewährleistet so die Rutschfestigkeit auch unter extremen Bedingungen. Beispiele für die jeweils benötigte R-Gruppe und den Verdrängungsraum finden sich im Anhang 2 der ASR A1.5.Nutzung barfuß – Nassbelastete Barfußbereiche (DGUV Information 207-006):
In nassbelasteten Barfußbereichen, wie Schwimmbädern, Duschräumen oder Saunen, wo Personen üblicherweise ohne Schuhe gehen, geben die Bestimmungen der DGUV Information 207-006 (früher GUV-I 8527) wichtige Vorgaben und nützliche Hinweise. Die Anforderungen werden hier in den A, B, C-Bewertungsgruppen angegeben, wobei A die geringsten und C die höchsten Anforderungen erfüllt. Auch hier finden sich detaillierte Beispiele für die jeweils benötigte Bewertungsgruppe in der DGUV 207-006.Nutzung mit Schuhen und barfuß – Was gilt: ASR A1.5 oder DGUV 207-006?
Diese Frage stellt sich, wenn nassbelastete Anwendungsbereiche sowohl mit Schuhen als auch barfuß begangen werden. Ein typisches Beispiel hierfür sind Duschräume und Schwimmbäder, die vom Reinigungspersonal mit Arbeitsschuhen und von Badegästen barfuß betreten werden. Die Neufassung der ASR A1.5 vom März 2022 versuchte, diese Frage zu klären, doch die Regelung kann missverstanden werden. Tatsächlich ist es so gewollt, dass die Anforderungen davon abhängen, ob der Bereich *üblicherweise* mit Schuhen und/oder barfuß begangen wird:- Wird der Anwendungsbereich nur mit Schuhen begangen, gelten ausschließlich die Bestimmungen der ASR A1.5.
- Wird der Anwendungsbereich nur barfuß begangen, gelten ausschließlich die Bestimmungen der DGUV 207-006.
- Wird der Anwendungsbereich sowohl mit Schuhen als auch barfuß begangen, gelten *beide* Bestimmungen, also die der ASR A1.5 und der DGUV 207-006.
Für weitere Details und Klarstellungen können Sie die FAQ der DGUV zum Thema Fußböden konsultieren.
Gefahrenbeurteilung:
Unabhängig vom spezifischen Anwendungsbereich ist es zwingend erforderlich, vorab eine umfassende Gefahrenbeurteilung durchzuführen und diese sorgfältig zu dokumentieren. Die ASR A1.5, die DGUV 207-006 und die DGUV-Information 208-041 bieten hierfür wertvolle Hilfestellungen. In bestimmten Situationen kann das identifizierte Gefahrenpotenzial sogar den Einsatz von Bodenbelägen mit einer höheren Rutschhemmung als in den vorgenannten Regelwerken empfohlen, bzw. mit zusätzlichem Verdrängungsraum, erforderlich machen. Die sorgfältige Analyse der spezifischen Bedingungen vor Ort ist daher unerlässlich für die Sicherheit aller Nutzer.
Prüfmethoden zur Messung der Rutschhemmung: DIN EN 16165
Um die rutschhemmenden Eigenschaften eines Fußbodenbelags objektiv und vergleichbar zu bewerten, kommen einheitliche Prüfverfahren zum Einsatz. Seit Dezember 2021 sind diese Verfahren europaweit in der Norm DIN EN 16165 geregelt. Diese Norm beschreibt vier verschiedene Methoden zur Messung der Rutschhemmung von Fußböden, die jeweils für unterschiedliche Anwendungsbereiche und Bedingungen konzipiert sind:
- Anhang A: die „Schiefe Ebene“, barfuß
- Anhang B: die „Schiefe Ebene“, beschuht
- Anhang C: das Pendel
- Anhang D: das Tribometer
Die Verfahren in den Anhängen A, B und C wurden aus den ehemals in Deutschland maßgeblichen DIN Normen 51097, 51130 und 51131 übernommen, die inzwischen zurückgezogen und durch die DIN EN 16165 ersetzt wurden. Jedes dieser Verfahren dient einem spezifischen Zweck:
- Mit dem Prüfverfahren in Anhang B („Schiefe Ebene“, beschuht) werden die bekannten R-Gruppen gemäß ASR A1.5 ermittelt, die für Bereiche mit Schuhnutzung relevant sind.
- Das Prüfverfahren in Anhang A („Schiefe Ebene“, barfuß) dient der Bestimmung der A, B, C-Gruppen für nassbelastete Barfußbereiche, wie sie in der DGUV 207-006 definiert sind.
- Das Prüfverfahren in Anhang D (Tribometer), beispielsweise das „GMG“, kann zur Bewertung der Rutschgefahr direkt vor Ort eingesetzt werden und liefert wertvolle Erkenntnisse unter Betriebsbedingungen (siehe dazu auch DGUV Information 208-041).
- Das Prüfverfahren in Anhang C (Pendel) wird in einigen anderen europäischen Mitgliedstaaten eingesetzt und ist dort die bevorzugte Methode.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein direkter Vergleich der Messergebnisse der verschiedenen Prüfverfahren nicht möglich ist, da sie unterschiedliche physikalische Prinzipien und Bedingungen simulieren.
Messergebnisse/Prüfzeugnisse nach alten und neuen Normen
Obwohl die Messverfahren in der neuen DIN EN 16165 überarbeitet wurden, sind die Prüfergebnisse nach DIN EN 16165 (Anhang A, B und D) nach Erkenntnissen der DGUV mit den Messergebnissen der Vorgängernormen DIN 51097, 51130 und 51131 gleichwertig. Dies bedeutet, dass nach Auffassung der DGUV in der Regel kein Bedarf besteht, nach alter Norm geprüfte Bodenbeläge erneut zu prüfen. Eine erneute Prüfung könnte lediglich in Zweifelsfällen oder bei Grenzbereichen sinnvoll sein, um absolute Klarheit zu schaffen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in den FAQ der DGUV.
Detaillierte Prüfmethoden im Überblick
Um ein tieferes Verständnis für die Klassifizierung der Rutschhemmung zu erhalten, lohnt sich ein Blick auf die gängigsten Prüfmethoden, die die Grundlage für die Einteilung in die R- und A-B-C-Gruppen bilden:
Testmethode „Schiefe Ebene, beschuht“
Diese Methode, die zur Bestimmung der R-Gruppen dient, simuliert das Begehen eines Bodens mit Schuhen unter simulierten Rutschbedingungen. Dabei steht und geht eine speziell geschulte Prüfperson mit genormten Prüfschuhen auf einer zu testenden Bodenfläche. Diese Fläche wird während des Tests mit Öl benetzt, um das Messverfahren zu sensibilisieren und eine realistische, rutschfördernde Situation zu schaffen. Ausgehend von einer waagerechten Position wird der Prüfbelag schrittweise geneigt (daher der Name „schiefe Ebene“), bis die Prüfperson beim Begehen unsicher wird oder zu rutschen beginnt. Der Winkel, bei dem dies geschieht, wird als Neigungswinkel erfasst. Je größer dieser Neigungswinkel ist, desto höher ist die Rutschhemmung des Belags und desto höher wird die entsprechende R-Gruppe eingestuft.
| Bewertungsgruppe | Neigungswinkel | Haftreibwert |
|---|---|---|
| R 9 | >6°-10° | Geringer Haftreibwert |
| R 10 | >10°-19° | Normaler Haftreibwert |
| R 11 | >19°-27° | Erhöhter Haftreibwert |
| R 12 | >27°-35° | Großer Haftreibwert |
| R 13 | >35° | Sehr großer Haftreibwert |
Testmethode „Schiefe Ebene, barfuß“ (Nassbereich)
Diese Prüfmethode ist speziell für nassbelastete Barfußbereiche konzipiert und dient der Ermittlung der A, B, C-Bewertungsgruppen. Ähnlich wie bei der beschuhten Methode bewegt sich eine Prüfperson barfuß und in aufrechter Haltung vor- und rückwärts auf dem zu prüfenden Bodenbelag. Der wesentliche Unterschied ist, dass die Fläche hier nicht mit Öl, sondern mit seifenhaltigem Wasser benetzt wird, um die Bedingungen in Dusch- oder Schwimmbädern zu simulieren. Auch hier wird der Prüfbelag stufenweise geneigt, bis die Prüfperson unsicher wird. Der erreichte Mindestneigungswinkel definiert die jeweilige Bewertungsgruppe:
- Fliesen der Bewertungsgruppe A erreichen einen Mindestneigungswinkel von 12°.
- Für die Gruppe B ist ein Mindestneigungswinkel von 18° erforderlich.
- Die höchste Gruppe C erfordert einen Mindestneigungswinkel von 24°.
Die DGUV Information 207-006 (früher GUV.85.27) gibt detaillierte Anwendungsbereiche für jede dieser Gruppen vor:
| Bewertungs-Gruppe | Mindestneigungswinkel | Typische Bereiche |
|---|---|---|
| A | 12° | Barfußgänge und Sanitärbereiche (weitgehend trocken), Einzel- und Sammelumkleideräume, Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen (Wassertiefe > 80cm), Sauna- und Ruhebereiche (weitgehend trocken) |
| B | 18° | Barfußgänge und Sanitärbereiche (soweit nicht A zugeordnet), Duschräume und Duschbereiche, Dampfbäder, Bereich von Desinfektionssprühanlagen, Beckenumgänge, Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen (Wassertiefe < 80cm), Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen von Wellenbecken, Hubböden, Planschbecken, Leitern und Treppen außerhalb des Beckenbereiches (soweit nicht C zugeordnet), begehbare Oberflächen von Sprungplattformen und Sprungbrettanlagen (soweit nicht C zugeordnet), Sauna und Ruhebereiche (soweit nicht A zugeordnet) |
| C | 24° | Ins Wasser führende Leitern und Treppen, Aufgänge zu Sprunganlagen und Wasserrutschen, Oberflächen von Sprungplattformen und Sprungbrettern in der Länge, die für den Springer reserviert sind (rutschfeste Oberfläche muss um die Vorderkante herumgeführt werden), Startblöcke, Durchschreitebecken, Kneippbecken, Tretbecken, Geneigte Beckenrandausbildung, Rampen im Beckenumgangsbereich mit Neigung > 6% |
Beschreibung der Testmethode mittels Tribometer
Die Messung mittels Tribometer ist eine weitere Methode zur Bewertung der Rutschhemmung, die oft auch zur Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen vor Ort eingesetzt wird. Ein Gleitreib-Messgerät, wie beispielsweise das „GMG 200“, wird auf der zu testenden Bodenfläche platziert und dann mit einer konstanten Geschwindigkeit über den Belag gezogen. Während dieses Vorgangs misst das Gerät die dafür notwendige Zugkraft. Diese Zugkraft steht in direktem Zusammenhang mit dem Gleitreibungskoeffizienten des Bodens: Je höher der Gleitreibungskoeffizient, also der Reibungswiderstand zwischen dem Messgerät und der Oberfläche, desto höher ist die Rutschhemmung des Bodenbelags. Diese Methode ermöglicht eine schnelle und präzise Einschätzung der Rutschsicherheit in realen Umgebungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Rutschhemmung von Fliesen
- Was sind R-Gruppen bei Fliesen?
- Die R-Gruppen (R9 bis R13) klassifizieren die Rutschhemmung von Bodenfliesen für Bereiche, die üblicherweise mit Schuhen begangen werden. R9 bietet die geringste, R13 die höchste Rutschhemmung. Die Prüfung erfolgt auf einer schiefen Ebene mit Ölbenetzung.
- Was bedeuten die A, B und C-Gruppen?
- Die A, B und C-Gruppen klassifizieren die Rutschhemmung von Fliesen für nassbelastete Barfußbereiche, wie z.B. in Schwimmbädern oder Duschen. A steht für die geringste, C für die höchste Rutschhemmung im Barfußbereich. Die Prüfung erfolgt auf einer schiefen Ebene mit seifenhaltigem Wasser.
- Welche Rutschhemmungsklasse empfiehlt sich für eine private Dusche?
- Für die Standfläche einer begehbaren Dusche im privaten Bereich wird die Rutschhemmungsklasse B empfohlen, um eine ausreichende Trittsicherheit auf nassen, barfuß begangenen Flächen zu gewährleisten.
- Welche Rutschhemmungsklasse sollte man für Terrassenfliesen wählen?
- Für Outdoorfliesen auf Terrassen wird in der Regel die Rutschhemmungsklasse R10 empfohlen. Achten Sie zusätzlich auf die Deklaration der Frostbeständigkeit durch den Hersteller.
- Kann ein Bodenbelag zu rutschhemmend sein?
- Ja, ein Bodenbelag mit einer zu hohen Rutschhemmung für den jeweiligen Einsatzbereich kann tatsächlich zu Stolperunfällen führen, da der Fuß beim Gehen zu stark am Boden haftet. Zudem sind sehr raue Oberflächen, die eine hohe Rutschhemmung aufweisen, oft schwieriger zu reinigen.
- Sind alte Prüfzeugnisse nach DIN 51097, 51130 und 51131 noch gültig?
- Nach Einschätzung der DGUV sind die Prüfergebnisse der alten Normen mit denen der neuen DIN EN 16165 (Anhang A, B und D) gleichwertig. Eine erneute Prüfung ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es handelt sich um Zweifelsfälle oder Grenzbereiche.
Fazit: Sicherheit als Fundament der Entspannung
Die Wahl des richtigen Bodenbelags mit Blick auf die Rutschhemmung ist weit mehr als eine technische Notwendigkeit – sie ist eine Investition in Ihre Sicherheit, Ihr Wohlbefinden und Ihre ungestörte Entspannung. Insbesondere in Bereichen, die der Nässe ausgesetzt sind, wie Badezimmer, Wellnessoasen oder Außenbereiche, trägt eine bewusste Entscheidung für trittsichere Fliesen maßgeblich dazu bei, Unfälle zu vermeiden und ein Gefühl der Geborgenheit zu schaffen. Indem Sie die verschiedenen Rutschhemmungsklassen und Prüfmethoden verstehen und sich an den Empfehlungen für private und gewerbliche Bereiche orientieren, können Sie sicherstellen, dass Ihre Räume nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern vor allem auch sicher sind. Lassen Sie sich von Fachexperten beraten, um die optimale Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Denn wahre Entspannung beginnt mit dem sicheren Gefühl unter den Füßen.
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