DSGVO in Ihrer Praxis: Leitfaden für Entspannung

29/01/2025

Rating: 4.89 (3215 votes)

Der Schutz sensibler Informationen ist in unserer digitalen Welt wichtiger denn je. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen personenbezogene und gesundheitsbezogene Daten verarbeitet werden. Am 25. Mai 2018 trat die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. Seitdem müssen Unternehmen und Einrichtungen in der gesamten EU strenge Regeln für die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten. Auch Physiotherapiepraxen sind hiervon betroffen und müssen ihr Datenschutzmanagement sorgfältig überprüfen und anpassen. Doch keine Sorge: Was auf den ersten Blick komplex erscheinen mag, ist mit dem richtigen Verständnis und den passenden Maßnahmen gut zu bewältigen. Dieser Artikel richtet sich speziell an durchschnittliche Physiotherapiepraxen – also solche mit bis zu neun Personen, die Daten am Computer erfassen, und einem Jahresumsatz von bis zu etwa 300.000 Euro. Damit sind auch alle kleineren Praxen angesprochen, für die wir die notwendigen Schritte verständlich aufbereiten.

Was ist die neue Datenschutzgrundverordnung?
April 2018 Am 25. Mai 2018 trat eine neue Datenschutzverordnung in Kraft, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Verordnung regelt auf EU-Ebene, was bei der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogene Daten beachtet werden muss und welche Rechte Betroffene haben.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die DSGVO überhaupt und warum ist sie so wichtig?

Die DSGVO ist ein umfassendes Gesetz, das darauf abzielt, die Rechte von Einzelpersonen in Bezug auf ihre persönlichen Daten zu stärken und zu vereinheitlichen. Sie legt fest, welche Daten gesammelt werden dürfen, wie sie gespeichert, verarbeitet und geschützt werden müssen, und welche Rechte die Betroffenen (also Ihre Patienten und Mitarbeiter) haben. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Für Praxen bedeutet dies, dass jeder Schritt, von der Terminvereinbarung über die Anamnese bis zur Abrechnung, datenschutzkonform erfolgen muss.

Die Verbindlichkeit der neuen Regelungen wird durch empfindliche Sanktionen unterstrichen. Die in den Medien oft zitierten Bußgelder von Millionen Euro sind jedoch irreführend und betreffen in erster Linie große Konzerne bei schwerwiegenden, wiederholten Verstößen. Tatsächlich werden Bußgelder für kleinere Einrichtungen oft erst fällig, wenn eine Praxis trotz Ermahnung und Aufforderung zur Nachbesserung die DSGVO nicht einhält. Ein weitaus relevanterer Aspekt für Ihre Praxis sind mögliche Schadensersatzansprüche von Betroffenen bei Datenmissbrauch. Diese können, je nach Einzelfall, wesentlich teurer und rufschädigender sein als behördliche Sanktionen. Da jede Praxis gesetzlich verpflichtet ist, den Datenschutz zu gewährleisten, ist eine eingehende Beschäftigung mit dem Thema unerlässlich. Es geht nicht nur um die Vermeidung von Strafen, sondern auch um den Aufbau und Erhalt von Vertrauen bei Ihren Patienten.

Keine Angst vor dem „Datenschutz-Monster“: Es ist machbar!

Es mag auf den ersten Blick so aussehen, als ob die Anforderungen der DSGVO unüberwindliche Hürden darstellen. Doch wir können Sie beruhigen: Am Ende des Tages ist die Umsetzung für kleine und mittelständische Praxen nicht übermäßig anspruchsvoll. Bedenken Sie, dass diese Verordnung jedes Unternehmen, jeden Verein und jede Einrichtung in ganz Europa betrifft – egal wie klein oder „unbedeutend“ sie erscheinen mag. Wenn jeder Züchterverein, jeder Kiosk und jedes kleine Büro diese Aufgaben bewältigen kann, dann werden auch Sie in Ihrer Physiotherapiepraxis die Anforderungen meistern können! Es gibt zahlreiche Hilfestellungen und Musterdokumente, die den Prozess erleichtern. Der Schlüssel liegt darin, sich dem Thema systematisch zu nähern und die notwendigen Schritte Schritt für Schritt umzusetzen.

Wir möchten Ihnen hier Informationen, Hilfestellungen und Anregungen bieten, um Ihre Praxis DSGVO-konform zu gestalten. Es ist wichtig zu verstehen, dass Datenschutz ein fortlaufender Prozess ist und keine einmalige Aufgabe. Die digitale Welt entwickelt sich ständig weiter, und damit auch die Anforderungen an den Datenschutz. Doch mit einer soliden Grundlage sind Sie gut aufgestellt.

Was sind „personenbezogene Daten“ im Kontext der DSGVO?

Wenn von Daten die Rede ist, geht es im Kontext der DSGVO nicht um sämtliche Aufzeichnungen, sondern ausschließlich um personenbezogene Daten. Und hierbei auch nur um strukturierte Daten. Was bedeutet das genau? Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das können Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, aber auch Gesundheitsdaten sein.

„Strukturierte Daten“ sind solche, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Dies umfasst sowohl papierbasierte Karteikarten als auch in Computern gespeicherte Datensätze. Handschriftliche Notizen, die lose und unstrukturiert vorliegen, fallen in der Regel nicht direkt unter die strikten Anforderungen der DSGVO für Dateisysteme, auch wenn natürlich auch hier Sorgfalt geboten ist. Da in modernen Praxen der wesentliche Teil der Datenverarbeitung digital erfolgt, liegt der Schwerpunkt der DSGVO auf der Speicherung und Verarbeitung digitaler Daten.

Besonders hervorzuheben sind Gesundheitsdaten Ihrer Patienten. Diese fallen in die sogenannte „besondere Datenkategorie“. Das bedeutet, sie sind besonders sensibel und schützenswert, weshalb an sie höhere Schutzanforderungen gestellt werden. Hierzu zählen Diagnosen, Behandlungspläne, Angaben zum Gesundheitszustand und ähnliches. Aber auch andere Daten, wie die von Mitarbeitern oder Bewerbern, fallen in einer Praxis an. Obwohl diese ebenfalls geschützt werden müssen, konzentrieren wir uns in diesem Artikel primär auf die patientenbezogenen Daten, da diese den größten Anteil und die höchste Sensibilität in einer Physiotherapiepraxis darstellen.

Der aktuelle Stand: „Work in Progress“

Es ist wichtig zu verstehen, dass viele der Regelungen und Verfahren der DSGVO bis heute nicht abschließend geklärt sind. Manche Aspekte werden in den nächsten Wochen oder Monaten klarer, andere vielleicht erst durch jahrelange Gerichtsentscheidungen. Das bedeutet, dass die Anforderungen an den Datenschutz dynamisch sind und sich entwickeln können.

Diese Erkenntnis sollte Sie jedoch nicht entmutigen, sondern vielmehr dazu anregen, stets auf dem Laufenden zu bleiben. Seriöse Informationsquellen, wie die Websites der Datenschutzbehörden oder Fachverbände, bieten regelmäßig Aktualisierungen und Hilfestellungen. Wir empfehlen allen Praxen dringend, sich über Änderungen und neue Interpretationen der Verordnung zu informieren. Selbstverständlich werden auch wir diese Informationen sowie alle im Folgenden zur Verfügung gestellten Mustertexte und -formulare (falls vorhanden) kostenlos und unverbindlich zur Verfügung stellen, um Sie bestmöglich zu unterstützen.

Was kann man in Regensburg-Kumpfmühl machen?
Bei Wellssage in Regensburg-Kumpfmühl können Sie aus einer Vielzahl verschiedener Massage- und Wellness-Anwendungen wählen. Entspannen Sie sich vor, während und nach der Behandlung in angenehmer Atmosphäre und lassen Sie sich von unseren Massage Profis verwöhnen. Mehr...

Wir haben alle zu recherchierenden Aspekte eingehend und nach bestem Wissen recherchiert und für Sie aufbereitet. Trotzdem erheben wir keinen Anspruch auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der folgenden Ausführungen. Für die Anwendung der hier aufgeführten Maßnahmen oder Muster wird keinerlei Haftung übernommen, da jeder Fall spezifisch ist und eine individuelle rechtliche Beratung im Zweifel unumgänglich ist.

Übersicht über Datenkategorien und ihre Schutzanforderungen

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, welche Arten von Daten in Ihrer Praxis anfallen können und welche Schutzanforderungen damit verbunden sind, haben wir eine kleine Übersichtstabelle erstellt:

DatenkategorieBeschreibungTypische SchutzanforderungenBeispiele in der Physiotherapiepraxis
Personenbezogene Daten (Standard)Informationen, die eine Person identifizierbar machen, aber nicht hochsensibel sind.Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), z.B. Verschlüsselung, Zugangskontrollen.Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Patienten; Bankverbindungsdaten für Abrechnung.
Besondere Datenkategorie (Gesundheitsdaten)Informationen über die Gesundheit einer Person, ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen etc. – hochsensibel.Erhöhte TOMs, ausdrückliche Einwilligung des Patienten (oft durch Behandlungsvertrag abgedeckt), strenge Zweckbindung.Diagnosen, Behandlungspläne, Therapieberichte, Medikamentenlisten, Gesundheitszustand.
Strukturierte DatenDaten, die in einem organisierten Dateisystem (digital oder analog) erfasst und verwaltet werden.Fallen direkt unter die DSGVO; müssen gesichert, zugänglich und löschbar sein.Digitale Patientenakten in der Praxissoftware; Papier-Karteikartensysteme; digitale Terminplaner.
Unstrukturierte DatenLose, unorganisierte Notizen oder Informationen, die nicht systematisch abgelegt werden.Nicht direkt von den strengsten DSGVO-Regeln für Dateisysteme betroffen, aber allgemeine Sorgfaltspflichten gelten.Kurze, temporäre Notizen auf einem Zettel (sofern nicht systematisch gesammelt); lose Gesprächsnotizen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur DSGVO in der Physiotherapiepraxis

Muss meine kleine Physiotherapiepraxis die DSGVO wirklich beachten?

Ja, absolut. Die DSGVO gilt für jede Organisation, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatz. Auch wenn die Sanktionen für kleinere Praxen in der Regel nicht so drastisch ausfallen wie für Großkonzerne, sind die Pflichten zur Einhaltung der Verordnung und das Risiko von Schadensersatzansprüchen real.

Was sind die größten Risiken, wenn ich die DSGVO ignoriere?

Die größten Risiken sind einerseits Bußgelder von Aufsichtsbehörden, die bei wiederholten Verstößen verhängt werden können, und andererseits Schadensersatzansprüche von Patienten, deren Daten missbraucht wurden oder nicht ausreichend geschützt waren. Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen den Datenschutz das Vertrauen Ihrer Patienten massiv schädigen und dem Ruf Ihrer Praxis nachhaltig schaden.

Sind auch meine handschriftlichen Patientenakten von der DSGVO betroffen?

Ja, wenn Ihre handschriftlichen Patientenakten strukturiert in einem Karteisystem abgelegt sind, das eine systematische Suche nach bestimmten Kriterien (z.B. Name des Patienten) ermöglicht, dann fallen diese unter die DSGVO. Die Verordnung unterscheidet nicht zwischen digitalen und analogen Dateisystemen, solange diese strukturiert sind.

Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten für meine Praxis?

Für die meisten kleinen Physiotherapiepraxen (bis zu 9 Personen, die Daten verarbeiten) ist die Benennung eines externen oder internen Datenschutzbeauftragten nicht zwingend vorgeschrieben. Eine Pflicht besteht in der Regel erst ab 20 Mitarbeitern, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dennoch muss jede Praxis die Datenschutzpflichten eigenverantwortlich erfüllen. Es kann sinnvoll sein, sich extern beraten zu lassen oder einen Mitarbeiter intern zu schulen und zu beauftragen, die Einhaltung der DSGVO zu überwachen.

Wo finde ich verlässliche Informationen und Hilfestellungen zur DSGVO?

Verlässliche Informationen finden Sie auf den Webseiten der Landesdatenschutzbehörden (für Ihr jeweiliges Bundesland), beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie bei Fachverbänden für Physiotherapie, die oft spezifische Leitfäden für Praxen anbieten. Auch Rechtsanwälte, die auf Datenschutz spezialisiert sind, können individuelle Beratung bieten.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Praxis dauerhaft DSGVO-konform bleibt?

Datenschutz ist ein fortlaufender Prozess. Regelmäßige Überprüfung Ihrer internen Prozesse, Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeiter, die Aktualisierung Ihrer Software und Systeme sowie die Beobachtung neuer Entwicklungen in der Gesetzgebung sind entscheidend. Erstellen Sie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen – das ist ein wichtiger Schritt zur Rechenschaftspflicht.

Fazit: Datenschutz als Vertrauensbasis

Die DSGVO mag auf den ersten Blick eine Herausforderung darstellen, doch sie ist eine Investition in die Sicherheit und das Vertrauen Ihrer Patienten. Indem Sie die Anforderungen erfüllen, schützen Sie nicht nur sich selbst vor möglichen Sanktionen und Schadensersatzansprüchen, sondern zeigen auch, dass Ihnen der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten Ihrer Patienten am Herzen liegt. Die gute Nachricht ist: Es ist machbar, und mit den richtigen Informationen und einer strukturierten Herangehensweise können Sie Ihre Praxis datenschutzkonform und zukunftssicher aufstellen. Nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen und bleiben Sie informiert – für eine Praxis, in der sich Patienten rundum sicher und gut aufgehoben fühlen.

Wenn du andere Artikel ähnlich wie DSGVO in Ihrer Praxis: Leitfaden für Entspannung kennenlernen möchtest, kannst du die Kategorie Wellness besuchen.

Go up