Kann man eine Massage von der Steuer absetzen?

Wellness & Steuern: Ihre Kosten clever absetzen

10/06/2022

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Manchmal erscheint es wie ein Luxus, in die eigene Gesundheit und das persönliche Wohlbefinden zu investieren. Doch was viele nicht wissen: Ein Teil dieser Ausgaben kann Ihnen das Finanzamt sogar zurückerstatten. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, bestimmte Krankheitskosten als „außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer abzusetzen. Dies gilt für Aufwendungen, die Ihnen aufgrund einer Krankheit entstehen und die Sie selbst tragen müssen. Es ist eine wertvolle Entlastung, die oft übersehen wird und Ihnen helfen kann, die finanzielle Bürde von Gesundheitsleistungen zu mindern. Tauchen Sie ein in die Welt der steuerlichen Absetzbarkeit und erfahren Sie, wie Sie Ihre Ausgaben für ein gesünderes Leben optimal nutzen können.

Welche Kosten kann man von der Steuer absetzen?
Ausgaben für Brillen, Zahnersatz, Physiotherapie oder Akupunktur sind typische Krankheitskosten, die Du als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen kannst. Prophylaxe lohnt sich für die Steuer hingegen nicht: Kosten für vorbeugende Maßnahmen erkennt der Fiskus nicht an.
Inhaltsverzeichnis

Krankheitskosten: Was genau ist absetzbar?

Grundsätzlich gilt: Kosten, die zum Zweck der Heilung oder Linderung einer Krankheit aufgewendet werden, können steuerlich geltend gemacht werden. Diese fallen unter die Kategorie der außergewöhnlichen Belastungen in Ihrer Einkommensteuererklärung. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass dies fast immer nur für Kosten gilt, die Sie selbst bezahlen mussten und die nicht von Ihrer Krankenkasse oder anderen Versicherungen erstattet wurden. Ein entscheidender Unterschied besteht hierbei zwischen therapeutischen Maßnahmen und reiner Prophylaxe oder vorbeugenden Maßnahmen. Letztere sind in der Regel nicht absetzbar, es sei denn, sie dienen der Heilung einer bereits bestehenden Erkrankung oder der Abwendung einer drohenden Krankheit.

Arzt- und Therapeutenkosten: Ein weites Feld

Die Palette der absetzbaren Kosten beginnt bei den grundlegenden medizinischen Dienstleistungen. Aufwendungen, die bei Arzt, Zahnarzt, Heilpraktikerin, Logopäden, Psycho- oder Physiotherapeutin entstehen, sind steuerlich absetzbar. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Behandler oder Ihre Behandlerin über eine entsprechende Zulassung verfügt. Dies umfasst eine breite Spanne von Behandlungen, von Routineuntersuchungen bis hin zu komplexen Therapien. Selbst Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) können unter bestimmten Umständen absetzbar sein, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. März 2023 (Az. VI R 39/20) zeigte. In diesem Fall litt eine Frau an einem Lipödem, und die Behandlungen waren nachweislich medizinisch notwendig, auch ohne vorheriges amtsärztliches Gutachten – zumindest ab dem Jahr 2016. Dies unterstreicht, dass die medizinische Notwendigkeit der Schlüssel zur Absetzbarkeit ist.

Medikamente: Rezeptpflichtig und Co.

Damit Sie Ausgaben für Medikamente absetzen können, benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Rezept. Dies gilt für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel. Sammeln Sie daher alle Rechnungen und Rezepte über das Jahr hinweg. Selbst scheinbar „private“ Medikamente wie ärztlich verordnete Potenzmittel können absetzbar sein. Die Antibabypille ist normalerweise nicht absetzbar, da sie als Verhütungsmittel den typischen Kosten der Lebensführung zugeordnet wird. Im Einzelfall kann die Pille jedoch aus medizinischer Sicht geboten sein, beispielsweise bei Zyklusstörungen, hormonell bedingter Akne oder bestimmten Erbkrankheiten. In solchen Fällen kann eine ärztliche Verordnung die Kosten abzugsfähig machen. Auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel und Naturheilmittel, für die die Krankenkasse keine Kosten übernimmt, sind abzugsfähig, sofern sie ärztlich verordnet wurden. Bei einer andauernden Erkrankung mit ständigem Bedarf an bestimmten Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln reicht oft eine einmalige Verordnung aus.

Rezeptgebühren und Medizinische Hilfsmittel

Vergessen Sie nicht die Gebühren, die Sie für Rezepte in der Apotheke entrichten – diese sind in vollem Umfang als Krankheitskosten abzugsfähig. Lassen Sie sich dafür unbedingt eine Quittung ausstellen. Auch medizinische Hilfsmittel können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, sind aber oft absetzbar. Dazu zählen teure Anschaffungen wie Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte oder Rollstühle, die im Steuerjargon als „Hilfsmittel im engeren Sinn“ bezeichnet werden. Bei „Hilfsmitteln im weiteren Sinn“, wie Spezialbetten oder Massagegeräten, müssen Sie die medizinische Notwendigkeit durch ein Attest eines Amtsarztes oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nachweisen. Hier ist es entscheidend, die ärztliche Verordnung und das Attest sorgfältig aufzubewahren.

Alternative Behandlungsmethoden

Das Finanzamt erkennt nach aktueller Rechtsprechung auch Kosten für alternative Behandlungsmethoden an, wie beispielsweise Akupunktur oder eine Sauerstofftherapie. Hierbei dürfen keine übermäßig strengen Voraussetzungen an den Abzug der einzelnen Kosten gestellt werden. Auch hier ist die medizinische Notwendigkeit entscheidend und sollte durch eine ärztliche Verordnung oder Diagnose belegt werden.

Massagen, Kuren und spezielle Anwendungen: Der Wellness-Faktor

Gerade im Bereich Wellness und Entspannung gibt es Überschneidungen mit medizinisch notwendigen Behandlungen. Massagen, Heißpackungen, Bäder und Einläufe sind typische Beispiele. Für die steuerliche Absetzbarkeit dieser Behandlungen müssen Sie die medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest nachweisen. Und das ist der entscheidende Punkt: Dieses Attest muss vor dem Behandlungsbeginn ausgestellt worden sein. Eine nachträgliche Bescheinigung wird vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt. Eine reine Entspannungsmassage ohne medizinische Indikation ist somit nicht absetzbar, eine ärztlich verordnete und amtsärztlich attestierte Heilmassage bei Rückenschmerzen hingegen schon. Auch Bade- und Heilkuren können abgesetzt werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass mit der Kur eine drohende Krankheit abgewendet werden kann. Bei Klimakuren muss zusätzlich der medizinisch angezeigte Kurort und die voraussichtliche Dauer bescheinigt werden. Selbst die Kosten für eine Begleitperson eines hilflosen Angehörigen während einer Kur können abgesetzt werden.

Fitnessstudio: Ausnahme statt Regel

Beiträge für ein Fitnessstudio sind in der Regel nicht absetzbar, da sie als Kosten der allgemeinen Lebensführung oder der Gesundheitsvorsorge gelten. Es gibt jedoch spezielle Ausnahmen: Wenn Sie beispielsweise nach einem Bandscheibenvorfall mit gezieltem Rückentraining beginnen, können die Mitgliedsbeiträge unter Umständen absetzbar sein. Wichtig ist, dass dieses Training speziell der Linderung einer Erkrankung dient und von einem Arzt oder einer Heilpraktikerin geleitet wird. Lassen Sie sich das Training von Ihrem Hausarzt attestieren und besorgen Sie sich zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung vom Gesundheitsamt, die Sie dem Finanzamt als Nachweis vorlegen können.

Weitere absetzbare Kostenpunkte

  • Nicht ersetzte Kosten im Ausland: Wenn Sie während einer privaten oder geschäftlichen Auslandsreise krank wurden und Kosten selbst tragen mussten, können Sie diese in der Steuererklärung angeben. Eine Kreditkartenabrechnung reicht oft, besser ist jedoch eine detaillierte Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus. Zahlungen in Fremdwährung werden zum jeweiligen Tageskurs umgerechnet.
  • Impfungen für Reisen: Impfungen vor Auslandsreisen sind absetzbar, sofern sie ärztlich verordnet wurden und die Krankenkasse die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet hat.
  • Pflegekosten für Verwandte: Die Kosten für die Unterbringung eines krankheitsbedingt pflegebedürftigen Verwandten in einem Altenheim sind absetzbar.
  • Trinkgelder an Pflegepersonal: Im angemessenen Rahmen können Trinkgelder als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein. Wichtig ist hier eine genaue Bezeichnung des Empfängers und der Höhe des Trinkgelds, am besten mit Quittierung.

Voraussetzungen und Nachweise: So gehen Sie vor

Der Schlüssel zur erfolgreichen Absetzung von Krankheitskosten liegt in der korrekten Dokumentation und dem Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Sammeln Sie alle Belege, Rechnungen und Rezepte sorgfältig. Bei vielen Leistungen, insbesondere im Bereich der Hilfsmittel und spezifischen Therapien wie Massagen oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften, ist ein amtsärztliches Attest unerlässlich. Dieses muss oft vor Behandlungsbeginn eingeholt werden. Ohne diese Nachweise wird das Finanzamt die Kosten in der Regel nicht anerkennen.

Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass es eine sogenannte „zumutbare Belastung“ gibt, die das Finanzamt von Ihren gesamten außergewöhnlichen Belastungen abzieht. Nur Kosten, die über dieser individuellen Belastungsgrenze liegen, wirken sich steuermindernd aus. Die Höhe dieser Grenze hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Auch wenn die bereitgestellten Informationen dies nicht spezifisch erwähnen, ist es ein relevanter Aspekt im Kontext außergewöhnlicher Belastungen.

Tabelle: Absetzbar vs. Nicht absetzbar – Beispiele im Überblick

KostenartVoraussetzung für AbzugBeispiel: AbsetzbarBeispiel: Nicht absetzbar
ArztbesucheÄrztliche BehandlungBesuch beim Orthopäden wegen RückenschmerzenVorsorgeuntersuchung ohne konkrete Beschwerden (reine Prophylaxe)
MedikamenteÄrztliche Verordnung (auch für nicht-rezeptpflichtige)Schmerzmittel auf Rezept bei chronischer MigräneNahrungsergänzungsmittel ohne ärztliche Verordnung
Massagen / BäderMedizinische Notwendigkeit + amtsärztliches Attest vor BehandlungsbeginnPhysiotherapeutische Massage bei BandscheibenvorfallEntspannungsmassage im Wellness-Hotel
Medizinische HilfsmittelMedizinische Notwendigkeit (ggf. amtsärztliches Attest)Kauf einer neuen Brille (Sehhilfe)Anschaffung eines Whirlpools für das Badezimmer
FitnessstudioGezielte Therapie bei bestehender Krankheit + ärztl. & amtsärztl. AttestRückentraining nach Bandscheibenvorfall unter ärztlicher AnleitungReguläre Mitgliedschaft zur allgemeinen Fitnesssteigerung
KurenAbwendung drohender Krankheit + amtsärztliche BescheinigungReha-Maßnahme nach OperationWellness-Wochenende zur Erholung
ImpfungenÄrztliche Verordnung, nicht/teilweise von Kasse erstattetReiseimpfung gegen Hepatitis A für berufsbedingte ReiseGrippeimpfung als reine Vorsorge ohne individuelle Notwendigkeit

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Kann ich meine Wellness-Massage absetzen?
A: Eine reine Wellness-Massage, die der Entspannung oder dem allgemeinen Wohlbefinden dient, ist in der Regel nicht absetzbar. Nur wenn die Massage aufgrund einer medizinischen Indikation verschrieben wurde und ein amtsärztliches Attest vor Behandlungsbeginn vorliegt, kann sie als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

F: Was ist ein amtsärztliches Attest und wann brauche ich es?
A: Ein amtsärztliches Attest ist eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, die die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung oder eines Hilfsmittels bestätigt. Sie benötigen es für bestimmte „Hilfsmittel im weiteren Sinn“ (z.B. spezielle Betten, Massagegeräte) sowie für Kuren, Massagen, Bäder und Einläufe, um deren Absetzbarkeit sicherzustellen. Es ist entscheidend, dass dieses Attest VOR Beginn der Behandlung ausgestellt wird.

F: Muss ich alle Belege für meine Krankheitskosten sammeln?
A: Ja, unbedingt! Das Finanzamt verlangt Nachweise für alle geltend gemachten Krankheitskosten. Sammeln Sie Rechnungen, Quittungen, Rezepte und ärztliche Verordnungen sorgfältig. Ohne entsprechende Belege können die Kosten nicht berücksichtigt werden.

F: Sind präventive Maßnahmen steuerlich absetzbar?
A: Grundsätzlich sind Kosten für reine Prävention oder allgemeine Gesundheitsvorsorge (z.B. Fitnessstudio-Beiträge ohne medizinische Indikation, Nahrungsergänzungsmittel) nicht absetzbar. Nur wenn die präventive Maßnahme der Heilung, Linderung oder der Abwendung einer bereits drohenden Krankheit dient und ärztlich verordnet/attestiert ist, kann eine Ausnahme gemacht werden.

F: Was passiert, wenn meine Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt?
A: Kosten, die Ihre Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet, können als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein, sofern sie medizinisch notwendig sind und die allgemeinen Voraussetzungen für den Abzug erfüllt werden. Es ist wichtig, dass Sie die Ablehnungsbescheide oder Abrechnungen der Krankenkasse aufbewahren, um nachzuweisen, dass Sie die Kosten selbst tragen mussten.

Das Wissen um die Absetzbarkeit von Krankheitskosten kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. Es lohnt sich, alle Ausgaben im Blick zu behalten, die im Zusammenhang mit Ihrer Gesundheit stehen. Eine sorgfältige Dokumentation und das Einholen der erforderlichen Atteste sind dabei unerlässlich. So können Sie nicht nur in Ihr Wohlbefinden investieren, sondern auch clever bei Ihrer Steuererklärung sparen.

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