Wer trägt die Kosten für ein Zwischenzeugnis?

Ihr Dienstzeugnis: Mehr als nur Papier

16/11/2022

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In der heutigen dynamischen Arbeitswelt ist ein Dokument von unschätzbarem Wert, das oft unterschätzt wird: das Dienstzeugnis. Es ist weit mehr als nur ein Stück Papier, das das Ende eines Arbeitsverhältnisses besiegelt. Vielmehr fungiert es als eine Art Visitenkarte Ihrer beruflichen Vergangenheit und kann entscheidend darüber mitbestimmen, welche Türen sich Ihnen in der Zukunft öffnen oder verschließen. Ein gut formuliertes Dienstzeugnis ist ein mächtiges Instrument in Ihrer Hand, das Ihre Fähigkeiten, Ihr Engagement und Ihr Verhalten während einer Anstellung objektiv (und manchmal weniger objektiv) widerspiegelt. Doch Vorsicht: Die Sprache der Dienstzeugnisse ist oft subtiler, als es auf den ersten Blick scheint. Versteckte Botschaften und "Geheimcodes" können über Ihre berufliche Zukunft entscheiden. Es ist daher unerlässlich, seine Bedeutung zu verstehen und zu wissen, wie man es richtig liest und, falls nötig, korrigiert.

Wann muss ein Dienstzeugnis ausgehändigt werden?
Auf Verlangen des Arbeitgebers ist ein Dienstzeugnis an eben diesen auszuhändigen. Es dient dem Arbeitnehmer als Referenzschreiben für weitere Bewerbungen oder zukünftige Arbeitgeber. Für ein Arbeitszeugnis darf vom Arbeitgeber keine Gebühr verlangt werden.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Dienstzeugnis und wann wird es ausgestellt?

Ein Dienstzeugnis, auch bekannt als Arbeitszeugnis oder Referenzschreiben, ist ein offizielles Dokument, das von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ausgestellt wird und Ihre Tätigkeit, Leistung und Ihr Verhalten während Ihrer Anstellung beschreibt. Es dient potenziellen neuen Arbeitgebern als wichtige Informationsquelle, um sich ein Bild von Ihren Kompetenzen und Ihrer Arbeitsweise zu machen. Der Anspruch auf ein Dienstzeugnis ist in vielen Ländern gesetzlich verankert, um Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre berufliche Laufbahn transparent darzulegen.

Grundsätzlich wird ein Dienstzeugnis nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt, sei es durch Kündigung seitens des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, durch Ablauf eines befristeten Vertrages oder durch Aufhebungsvertrag. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht proaktiv ein Zeugnis ausstellen, haben Sie das Recht, dieses anzufordern. Es ist ratsam, dies zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu tun, da die Erinnerung an Ihre Leistungen beim Arbeitgeber mit der Zeit verblassen kann und die Durchsetzung des Anspruchs komplizierter werden könnte, auch wenn die Verjährungsfrist in Österreich beispielsweise 30 Jahre beträgt. Dennoch können kollektivvertragliche oder arbeitsvertragliche Verfallsfristen den Anspruch früher erlöschen lassen. Daher: Handeln Sie proaktiv!

Für die Ausstellung eines Dienstzeugnisses darf keine Gebühr erhoben werden. Dies ist ein wichtiger Punkt, der Arbeitnehmer schützt und sicherstellt, dass sie Zugang zu diesem wichtigen Dokument haben, ohne finanzielle Hürden überwinden zu müssen.

Arten von Dienstzeugnissen: Einfach versus Qualifiziert

Im Wesentlichen lassen sich Dienstzeugnisse in zwei Hauptkategorien einteilen, die sich in ihrem Detailgrad und ihrer Aussagekraft erheblich unterscheiden:

Das einfache Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis ist die grundlegendste Form. Es konzentriert sich ausschließlich auf objektive Fakten und gibt Auskunft über:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses (Beginn und Ende)
  • Genaue Bezeichnung und Art der ausgeübten Tätigkeit
  • Ort, Datum der Ausstellung und Unterschrift des Arbeitgebers

Diese Art von Zeugnis ist weitaus seltener und wird oft nur auf expliziten Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt, wenn dieser keine Bewertung seiner Leistung und seines Verhaltens wünscht. Es enthält keine Beurteilungen, lobenden Worte oder Hinweise auf soziale Kompetenzen. Für die meisten Bewerbungsprozesse ist ein einfaches Zeugnis jedoch nicht ausreichend, da es Personalverantwortlichen keine Einblicke in Ihre Arbeitsweise und Persönlichkeit bietet.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist die in der Praxis üblichste und auch aussagekräftigste Form. Neben den objektiven Fakten des einfachen Zeugnisses enthält es zusätzlich eine detaillierte Bewertung Ihrer Leistung und Ihres sozialen Verhaltens. Hier werden Aspekte beleuchtet wie:

  • Ihre Arbeitsbereitschaft und Motivation
  • Ihre Arbeitsbefähigung (Fachkenntnisse, Auffassungsgabe, Lernbereitschaft)
  • Ihre Arbeitsweise (Sorgfalt, Effizienz, Zielstrebigkeit, Selbstständigkeit)
  • Ihre Arbeitserfolge (Qualität und Quantität der Ergebnisse)
  • Ihr Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
  • Gegebenenfalls besondere Leistungen oder Projekte, an denen Sie beteiligt waren

Ein qualifiziertes Zeugnis gibt potenziellen Arbeitgebern ein umfassendes Bild Ihrer Eignung für eine neue Position und ist daher für Ihre Karriere von entscheidender Bedeutung. Die Formulierungen in einem qualifizierten Zeugnis sind jedoch oft verschlüsselt und erfordern eine genaue Kenntnis der "Zeugnissprache", um ihre wahre Bedeutung zu entschlüsseln.

Pflichtinhalte und Formulierungen: Was muss rein und was bedeutet es wirklich?

Jedes Dienstzeugnis muss bestimmte grundlegende Informationen enthalten, um gültig zu sein. Wie bereits erwähnt, gehören dazu die vollständigen Namen und Adressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die genaue Angabe der Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, sowie Ort, Datum und die Unterschrift der ausstellenden Person. Es ist dabei nicht zwingend notwendig, lobende Worte zu verwenden; die bloße Auflistung der Aufgaben ist ausreichend für ein einfaches Zeugnis. Doch die wahre Kunst und Komplexität eines qualifizierten Zeugnisses liegt in der Wahl der Worte.

Wann muss ein Dienstzeugnis ausgehändigt werden?
Auf Verlangen des Arbeitgebers ist ein Dienstzeugnis an eben diesen auszuhändigen. Es dient dem Arbeitnehmer als Referenzschreiben für weitere Bewerbungen oder zukünftige Arbeitgeber. Für ein Arbeitszeugnis darf vom Arbeitgeber keine Gebühr verlangt werden.

Die "Geheimsprache" der Arbeitszeugnisse entschlüsseln

Die Welt der Arbeitszeugnisse ist berüchtigt für ihre "Geheimcodes" und Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv klingen mögen, bei genauerer Betrachtung jedoch eine negative Botschaft verbergen. Dies rührt daher, dass Zeugnisse keine Formulierungen enthalten dürfen, die dem Arbeitnehmer das Erlangen einer neuen Stelle erschweren. Arbeitgeber umgehen dies, indem sie vermeintlich positive oder neutrale Sätze verwenden, die in der Branche jedoch eine ganz andere Bedeutung haben. Es ist entscheidend, diese Nuancen zu kennen, um Ihr Zeugnis richtig einschätzen zu können.

Hier eine Übersicht gängiger Formulierungen und ihrer versteckten Bedeutungen:

Formulierung im ZeugnisWörtliche BedeutungVersteckte Bedeutung / InterpretationKategorie
"Herr/Frau [Name] verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch."Der Mitarbeiter hat selbst gekündigt.Negativ, wenn alleinstehend. Das Unternehmen bedauert den Weggang nicht.Negativ
"Herr/Frau [Name] verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden außerordentlich und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute."Der Mitarbeiter hat selbst gekündigt, und das Unternehmen bedauert es.Positiv. Das Unternehmen verliert den Mitarbeiter ungern.Positiv
"Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute und auch Erfolg."Gute Wünsche für die Zukunft.Negativ. "Auch Erfolg" deutet an, dass bisher kein nennenswerter Erfolg erzielt wurde.Negativ
"Herr/Frau [Name] war im Berufsleben sehr gesellig."Der Mitarbeiter war kontaktfreudig.Negativ. Plaudern war wichtiger als die Arbeit.Negativ
"Herr/Frau [Name] wusste sich stets gut zu verkaufen."Der Mitarbeiter konnte seine Fähigkeiten gut präsentieren.Negativ. Unangenehmer Kollege, oberflächlicher Charme.Negativ
"Herr/Frau [Name] zeigte Verständnis für die Arbeit."Der Mitarbeiter zeigte Einsicht in die Aufgaben.Negativ. Es wurde nichts geleistet, aber keine Faulheit unterstellt.Negativ
"Herr/Frau [Name] bemühte sich stets, seinen/ihren Aufgaben gerecht zu werden."Der Mitarbeiter hat sich angestrengt.Negativ. Der Wille war da, die Kompetenz reichte nicht aus.Negativ
"Herr/Frau [Name] setzte sich im Rahmen seiner/ihrer Kompetenzen/Fähigkeiten ein."Der Mitarbeiter hat seine Fähigkeiten eingesetzt.Negativ. Er/Sie hat nur das Nötigste getan, nicht mehr.Negativ
"Herr/Frau [Name] hat seine/ihre Aufgaben zu jeder Zeit zu unserer vollen Zufriedenheit abgearbeitet."Der Mitarbeiter hat sehr gut gearbeitet.Positiv (Note 2).Positiv
"Wir waren mit der Leistung außerordentlich zufrieden."Der Mitarbeiter hat hervorragend gearbeitet.Positiv (Note 1). Dies ist eine Top-Bewertung.Positiv
"Man konnte sich in jeder Hinsicht auf den Mitarbeiter verlassen."Der Mitarbeiter war absolut zuverlässig.Positiv.Positiv
"Er/Sie wurde von allen Kollegen stets als sehr freundlich und umgänglich geschätzt."Der Mitarbeiter hatte ein exzellentes Sozialverhalten.Positiv.Positiv
"Vorgesetzte und Kunden äußerten sich stets positiv über den Fleiß des Mitarbeiters."Der Mitarbeiter war sehr fleißig und erhielt Anerkennung.Positiv.Positiv
"Das Verhalten des Mitarbeiters war sehr vorbildlich und wir bedauern den Austritt."Der Mitarbeiter war vorbildlich und sein Weggang wird bedauert.Sehr Positiv (Top-Bewertung).Positiv
"Herr/Frau [Name] trug durch seine/ihre Geselligkeit zum guten Betriebsklima bei."Der Mitarbeiter war gesellig.Negativ. Er/Sie tratschte viel. (Achtung, kann auch positiv gemeint sein, aber oft negativer Unterton)Negativ
"Frau K. setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein."Die Mitarbeiterin war engagiert für die Kollegen.Negativ. Eine Mitarbeiterin, die sich nicht alles gefallen lässt, eventuell Betriebsratstätigkeit (darf nicht genannt werden).Negativ

Es ist wichtig zu beachten, dass "stets zur vollsten Zufriedenheit" oft als die höchste Schulnote (Note 1) interpretiert wird, während "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" bereits eine leichte Abstufung (Note 2) bedeuten kann. Jede Formulierung, die unter "stets zur vollen Zufriedenheit" liegt, wird in der Regel als Makel angesehen. Die Wahl der Adverbien ist entscheidend.

Ein besonderer Hinweis: Eine inner- oder überbetriebliche Funktion als Interessenvertreter (z.B. Betriebsrat, Gewerkschaftsmitglied) darf im Zeugnis nicht erwähnt werden. Sollten Formulierungen auf eine solche Tätigkeit hindeuten (wie das Beispiel "setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein"), kann dies ebenfalls als versteckte negative Botschaft interpretiert werden, da es auf Konfliktpotenzial hindeuten könnte.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer: Durchsetzung und Korrektur

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Dieser Anspruch gilt sowohl für ein Endzeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als auch für ein sogenanntes Zwischenzeugnis während des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Das Anfordern eines Zwischenzeugnisses muss nicht begründet werden und beeinträchtigt nicht Ihren Anspruch auf ein Endzeugnis später. Beachten Sie jedoch, dass die Kosten für ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber in manchen Fällen vom Arbeitnehmer verlangt werden können, während das Endzeugnis stets kostenfrei ist.

Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt oder es mangelhaft ist?

Sollte sich Ihr (ehemaliger) Arbeitgeber weigern, ein Dienstzeugnis auszustellen oder ein bereits ausgestelltes Zeugnis inhaltlich oder formal nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, haben Sie mehrere Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Rechte:

  1. Schriftliche Aufforderung: Fordern Sie das Dienstzeugnis oder die Korrektur schriftlich an. Setzen Sie dabei eine angemessene Frist (z.B. 10-14 Tage) und weisen Sie darauf hin, dass Sie bei Nichteinhaltung rechtliche Schritte einleiten werden.
  2. Beratung einholen: Viele Arbeitnehmerkammern (wie die Arbeiterkammer in Österreich) oder Gewerkschaften bieten kostenlose Beratungen an und überprüfen Arbeitszeugnisse auf ihre "Geheimcodes". Sie können Ihnen Aufschluss geben, was genau durch bestimmte Formulierungen ausgesagt wird, und Sie bei weiteren Schritten unterstützen.
  3. Gerichtliche Durchsetzung: Bleibt der Arbeitgeber weiterhin untätig oder weigert er sich, ein korrektes Zeugnis auszustellen, können Sie Ihren Anspruch auf ein Dienstzeugnis beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen. Das Gericht wird dann prüfen, ob das Zeugnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht und, falls nötig, den Arbeitgeber zur Ausstellung oder Korrektur verpflichten.

Es ist wichtig zu wissen, dass ein Dienstzeugnis in Inhalt und Form nichts enthalten darf, das Arbeitnehmern das Erlangen einer neuen Stelle erschwert. Auch wenn die Wahl der Formulierungen Sache des Arbeitgebers ist, muss sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bleiben. Bei einem qualifizierten Zeugnis ist der Arbeitgeber zwar nicht verpflichtet, Formulierungen zu Ihren Gunsten zu ändern, wenn Sie es als mangelhaft zurückweisen, er muss jedoch ein gesetzlich korrektes, einfaches Zeugnis ausstellen, falls Sie dies verlangen.

Denken Sie daran: Der Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses verjährt oft erst nach 30 Jahren. Allerdings enthalten viele Kollektiv- oder Arbeitsverträge kürzere Verfallsfristen. Um auf der sicheren Seite zu sein und um zu vermeiden, dass die Firma vielleicht nicht mehr existiert oder relevante Daten nicht mehr verfügbar sind, sollten Sie die Ausstellung eines Dienstzeugnisses immer sofort nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich verlangen.

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Warum ein gutes Dienstzeugnis entscheidend für Ihre Zukunft ist

In Zeiten hoher Bewerberzahlen und knapper Personalressourcen spielt das Dienstzeugnis eine immer wichtigere Rolle im Auswahlprozess. Personalchefs überfliegen Bewerbungsunterlagen oft nur, und das Arbeitszeugnis ist dabei ein zentraler Ankerpunkt. Sie suchen schnell nach Hinweisen auf die Leistungsfähigkeit, die Fachkompetenz und das Sozialverhalten eines Bewerbers. Ein lückenhaftes oder schlecht formuliertes Zeugnis kann hier schnell zu einem Ausschlusskriterium werden, selbst wenn der Bewerber eigentlich qualifiziert wäre. Ein aussagekräftiges, positiv formuliertes Zeugnis hingegen kann Ihre Bewerbung von anderen abheben und Ihnen die Tür zu Vorstellungsgesprächen öffnen.

Es ist nicht nur ein Nachweis Ihrer bisherigen Tätigkeit, sondern auch ein Referenzschreiben, das Ihre persönlichen und beruflichen Stärken unterstreicht. Es zeigt potenziellen Arbeitgebern, dass Sie nicht nur die fachlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch ein wertvolles Teammitglied sein können, das sich positiv in das Arbeitsklima einbringt. Die Investition in das Verständnis und die Sicherstellung eines guten Dienstzeugnisses ist somit eine Investition in Ihre berufliche Zukunft.

So sichern Sie sich ein aussagekräftiges Dienstzeugnis

Ein gutes Dienstzeugnis ist kein Zufall, sondern das Ergebnis bewusster Anstrengungen während Ihrer Anstellung und eines proaktiven Vorgehens bei der Zeugnisanforderung. Hier sind einige Tipps, wie Sie die Chancen auf ein positives Zeugnis maximieren können:

  • Exzellente Leistung: Die beste Grundlage für ein positives Zeugnis ist stets eine hervorragende Arbeitsleistung. Erfüllen Sie Ihre Aufgaben gewissenhaft, zeigen Sie Eigeninitiative und tragen Sie aktiv zum Erfolg des Unternehmens bei.
  • Positives Sozialverhalten: Pflegen Sie einen respektvollen und kooperativen Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Ein harmonisches Arbeitsklima und gute zwischenmenschliche Beziehungen spiegeln sich oft positiv im Zeugnis wider.
  • Dokumentieren Sie Erfolge: Halten Sie während Ihrer Anstellung wichtige Projekte, besondere Leistungen und Erfolge fest. Dies kann Ihnen helfen, wenn Sie später um ein qualifiziertes Zeugnis bitten und konkrete Beispiele genannt werden sollen.
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Scheuen Sie sich nicht, das Thema Dienstzeugnis proaktiv anzusprechen, insbesondere wenn sich Ihr Arbeitsverhältnis dem Ende neigt. Manchmal können Sie sogar Vorschläge für Formulierungen machen, die Ihre Leistungen und Stärken hervorheben.
  • Prüfung des Zeugnisses: Sobald Sie Ihr Dienstzeugnis erhalten, prüfen Sie es sorgfältig auf Vollständigkeit, Richtigkeit und die verwendeten Formulierungen. Achten Sie auf versteckte Botschaften und zögern Sie nicht, bei Unstimmigkeiten eine Korrektur zu verlangen oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Dienstzeugnis

Muss mein Arbeitgeber mir ein Dienstzeugnis ausstellen?

Ja, in den meisten Ländern haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Dienstzeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Endzeugnis) und oft auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses (Zwischenzeugnis).

Welche Informationen müssen unbedingt in einem Dienstzeugnis stehen?

Ein Dienstzeugnis muss mindestens Name und Anschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers, die Dauer und Art der Tätigkeit sowie Ort, Datum und Unterschrift enthalten. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich eine Bewertung von Leistung und Verhalten.

Darf ich für ein Dienstzeugnis bezahlen?

Nein, für ein Endzeugnis darf Ihr Arbeitgeber keine Gebühr verlangen. Für ein Zwischenzeugnis können in manchen Fällen Kosten anfallen, dies ist jedoch nicht die Regel und sollte im Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag geregelt sein.

Was ist ein gut ausgefallenes Dienstzeugnis?
In diesem werden Ihre erbrachten Leistungen und Erfolge ausführlich beschrieben und bewertet. Ein gut ausgefallenes Dienstzeugnis kann eine nützliche Anlage Ihrer Bewerbung sein. Doch Vorsicht – nicht immer stecken hinter den positiv scheinenden Formulierungen auch tatsächlich lobende Töne.

Was bedeutet es, wenn im Zeugnis steht, ich hätte mich "stets bemüht"?

Diese Formulierung ist ein klassischer "Geheimcode" und bedeutet in der Regel, dass Sie zwar den Willen hatten, Ihre Aufgaben zu erledigen, die Ergebnisse aber nicht zufriedenstellend waren oder Ihre Kompetenzen nicht ausreichten.

Was kann ich tun, wenn mein Dienstzeugnis ungerechte Formulierungen enthält?

Zuerst sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Korrektur auffordern. Wenn dies nicht hilft, können Sie sich an eine Arbeitnehmervertretung (z.B. Arbeiterkammer, Gewerkschaft) wenden oder rechtliche Schritte vor dem Arbeits- und Sozialgericht einleiten.

Wie lange habe ich Zeit, ein Dienstzeugnis anzufordern?

Der gesetzliche Anspruch auf ein Dienstzeugnis verjährt in Österreich beispielsweise nach 30 Jahren. Es gibt jedoch oft kürzere Verfallsfristen in Kollektiv- oder Arbeitsverträgen. Es ist immer ratsam, das Zeugnis so schnell wie möglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzufordern.

Darf im Zeugnis meine Funktion als Betriebsrat erwähnt werden?

Nein, eine Funktion als inner- oder überbetriebliche Interessenvertretung (z.B. Betriebsrat, Gewerkschaftsmitglied) darf im Dienstzeugnis nicht erwähnt werden, da dies als negative Botschaft interpretiert werden könnte.

Ein Dienstzeugnis ist somit ein Spiegel Ihrer beruflichen Vergangenheit und ein Weichensteller für Ihre Zukunft. Nehmen Sie dieses Dokument ernst, verstehen Sie seine Sprache und stellen Sie sicher, dass es Ihre Leistungen und Qualitäten fair und positiv widerspiegelt. Ihre Zukunft und Ihre Karrierechancen könnten davon abhängen.

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