Private Sauna: Genehmigungspflichtig?

28/04/2024

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Der Wunsch nach einer privaten Sauna im eigenen Zuhause ist für viele ein Inbegriff von Luxus, Entspannung und Wohlbefinden. Nach einem langen Tag in die wohlige Wärme einzutauchen, den Stress abfallen zu lassen und dem Körper etwas Gutes zu tun – das ist eine verlockende Vorstellung. Doch bevor Sie sich in die Planung stürzen und von duftenden Aufgüssen träumen, stellt sich eine fundamentale Frage: Ist meine Traumsauna überhaupt genehmigungspflichtig? Diese Frage ist leider nicht mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten, da sie von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, die wir in diesem Artikel detailliert beleuchten werden. Es ist eine rechtliche Grauzone, die sorgfältige Recherche und Planung erfordert, um Ihr persönliches Wellness-Projekt ohne böse Überraschungen zu realisieren und sich am Ende wirklich entspannen zu können.

Ist eine Sauna im privaten Bereich genehmigungspflichtig?

Die Komplexität der deutschen Bauvorschriften macht die Beantwortung dieser Frage zu einer echten Herausforderung. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung, da das Baurecht primär Ländersache ist. Das bedeutet, was in Bayern erlaubt ist, kann in Nordrhein-Westfalen eine Genehmigung erfordern und in Brandenburg wiederum anders geregelt sein. Hinzu kommen lokale Bebauungspläne und spezifische Anforderungen an Brandschutz, Statik und Nachbarschaftsrecht. Es ist also unerlässlich, sich vor Baubeginn gründlich zu informieren und die richtigen Schritte einzuleiten. Nur so kann Ihr Saunatraum nicht nur erholsam, sondern auch rechtlich einwandfrei werden.

Inhaltsverzeichnis

Die rechtliche Grauzone: Warum die Frage nicht einfach ist

Die Genehmigungspflicht für eine private Sauna ist ein Thema, das oft zu Verwirrung führt. Viele Bauherren nehmen an, dass eine Sauna im Haus ohnehin kein größeres Bauvorhaben darstellt und somit keinerlei Genehmigung bedarf. Andere befürchten, dass selbst die kleinste Gartensauna einen bürokratischen Marathon auslösen könnte. Die Wahrheit liegt – wie so oft – irgendwo dazwischen und ist stark kontextabhängig. Es gibt keine pauschale Antwort, da die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer teils erhebliche Unterschiede aufweisen. Was als „verfahrensfreies Bauvorhaben“ gilt, also ein Bauvorhaben, das keiner Baugenehmigung bedarf, variiert von Land zu Land. Dies führt dazu, dass Sie sich nicht auf Erfahrungen von Freunden aus anderen Bundesländern verlassen können, sondern stets die für Ihren spezifischen Standort geltenden Regeln prüfen müssen. Die Komplexität liegt in der Detailtiefe der jeweiligen Landesbauordnung, die oft spezifische Grenzwerte für Größe, Volumen und Art der baulichen Maßnahme festlegt. Eine Sauna kann je nach Ausführung und Standort als bloße Inneneinrichtung, als Anbau oder sogar als eigenständiges Gebäude eingestuft werden, was jeweils unterschiedliche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Entscheidende Faktoren: Wann eine Genehmigung nötig wird

Um die Genehmigungspflicht für Ihre private Sauna zu beurteilen, müssen Sie mehrere Schlüsselfaktoren berücksichtigen. Jeder dieser Punkte kann ausschlaggebend dafür sein, ob Sie eine Genehmigung benötigen oder nicht.

Größe und Volumen: Der Knackpunkt für viele Ausnahmen

Einer der wichtigsten Faktoren ist die Größe und das umbaute Volumen der geplanten Sauna. Viele Landesbauordnungen sehen für kleinere Bauvorhaben, insbesondere für Nebengebäude wie Gartenhäuser oder Geräteschuppen, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht vor, wenn diese ein bestimmtes Volumen (z.B. 30 Kubikmeter) nicht überschreiten. Obwohl eine Sauna in einem Gartenhaus integriert sein kann, wird das Volumen der Sauna selbst sowie des gesamten Anbaus oder Gebäudes relevant. Bei einer Innensauna ist das Volumen weniger entscheidend, es sei denn, es handelt sich um eine sehr große Konstruktion, die die Statik des Gebäudes beeinflussen könnte.

Der Standort: Drinnen oder Draußen?

Der Aufstellungsort Ihrer Sauna ist von fundamentaler Bedeutung für die Genehmigungspflicht:

  • Indoor-Sauna: Eine Sauna, die innerhalb eines bestehenden Wohngebäudes installiert wird (z.B. im Keller, Bad oder einem separaten Wellnessraum), wird oft als Innenausbau oder Einrichtungsgegenstand betrachtet. In der Regel ist hierfür keine gesonderte Baugenehmigung erforderlich, solange keine tragenden Wände entfernt oder verändert werden und keine grundlegenden Änderungen am Brandschutzkonzept des Hauses nötig sind. Wichtig sind jedoch die fachgerechte Elektroinstallation und eine ausreichende Belüftung, um Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden.
  • Outdoor-Sauna (Gartensauna/Saunahaus): Eine freistehende Sauna im Garten, die als separates Gebäude oder Saunahaus errichtet wird, ist wesentlich häufiger genehmigungspflichtig. Sie wird in der Regel als bauliche Anlage oder Nebengebäude eingestuft. Hier gelten die Vorschriften für Gartenhäuser, Schuppen und andere Kleingebäude. Oft gibt es Volumen- oder Flächengrenzen, bis zu denen ein solches Bauvorhaben verfahrensfrei ist. Überschreitet die geplante Gartensauna diese Grenzen, benötigen Sie fast immer eine Baugenehmigung. Auch Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken und die Einhaltung eines Bebauungsplans sind hierbei zu beachten.

Art der Sauna und Installation

Auch die Bauart der Sauna kann eine Rolle spielen:

  • Finnische Sauna mit Holzofen: Ein Holzofen erfordert zusätzliche Brandschutzmaßnahmen, einen Schornsteinanschluss und eine Abnahme durch den Schornsteinfeger. Dies kann die Genehmigungspflicht beeinflussen und zusätzliche Auflagen mit sich bringen.
  • Finnische Sauna mit Elektroofen: Der Elektroofen ist die gängigste Variante. Hier ist die fachgerechte elektrische Installation durch einen Elektriker unerlässlich, da hohe Leistungen (oft 6-9 kW oder mehr) benötigt werden.
  • Infrarotsauna: Diese sind in der Regel kleiner, benötigen weniger Strom und erzeugen geringere Temperaturen. Sie sind am ehesten als Möbelstück oder Einrichtungsgegenstand zu betrachten und selten genehmigungspflichtig.
  • Dampfbad: Hier stehen Fragen der Abdichtung, Belüftung und Hygiene im Vordergrund. Auch wenn nicht direkt genehmigungspflichtig, sind bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden entscheidend.

Bauliche Veränderungen am Bestandsgebäude

Falls die Installation Ihrer Sauna bauliche Eingriffe am bestehenden Gebäude erfordert, die über das übliche Maß hinausgehen (z.B. das Durchbrechen von Wänden für Belüftungssysteme, die Veränderung von tragenden Strukturen oder die Anpassung der Gebäudehülle), kann dies ebenfalls eine Genehmigungspflicht auslösen. Dies gilt insbesondere, wenn die Statik des Gebäudes betroffen ist oder die Brandschutzanforderungen des Gesamtgebäudes sich ändern.

Die Rolle der Bundesländer: Unterschiedliche Bauordnungen

Wie bereits erwähnt, ist das Baurecht in Deutschland Sache der Bundesländer. Jedes der 16 Bundesländer hat seine eigene Landesbauordnung (LBO), die detailliert festlegt, welche Bauvorhaben genehmigungspflichtig sind und welche als „verfahrensfrei“ gelten. Dies ist der absolut entscheidende Punkt, den Sie verstehen müssen. Es gibt keine zentrale Datenbank oder eine einfache Checkliste, die für ganz Deutschland gilt. Die Unterschiede können erheblich sein. Beispielsweise kann in einem Bundesland ein Gartenhaus bis zu 30 Kubikmetern umbauten Raum genehmigungsfrei sein, während in einem anderen Bundesland bereits ab 10 Kubikmetern eine Genehmigung erforderlich ist. Einige Länder machen die Genehmigungsfreiheit auch von der Art des Grundstücks (z.B. im Innen- oder Außenbereich) oder der Nähe zu Nachbargrenzen abhängig. Es ist daher unerlässlich, sich nicht auf allgemeine Informationen zu verlassen, sondern gezielt die Bauordnung des Bundeslandes zu prüfen, in dem sich Ihr Grundstück befindet. Diese Landesbauordnungen sind öffentlich zugänglich, oft online auf den Webseiten der Landesbauämter oder Ministerien für Bauen und Wohnen. Ein Blick in diese Dokumente ist der erste wichtige Schritt, um Klarheit zu schaffen.

Verfahrensfreie Bauvorhaben: Die Ausnahmen erkennen

Der Begriff „verfahrensfrei“ ist ein Lichtblick für viele Bauherren, bedeutet er doch, dass für das geplante Bauvorhaben keine Baugenehmigung beantragt und somit kein langwieriges Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Allerdings ist „verfahrensfrei“ nicht gleichbedeutend mit „regelfrei“ oder „beliebig“. Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, müssen alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere die Bestimmungen des Bebauungsplans, des Nachbarschaftsrechts, des Brandschutzes und der Abstandsflächen. Eine Nichteinhaltung dieser Regeln kann trotz Verfahrensfreiheit zu einem Rückbau oder Bußgeldern führen.

Typische Kriterien, die ein Bauvorhaben als verfahrensfrei einstufen können, umfassen:

  • Geringe Größe: Oft sind es geringe Volumina (z.B. bis zu 30 m³) oder Grundflächen, die eine Sauna im Gartenhaus-Kontext von der Genehmigungspflicht befreien.
  • Keine Nutzung als Aufenthaltsraum: Manche Regelungen differenzieren, ob das Gebäude dauerhaft zum Aufenthalt gedacht ist. Eine reine Sauna ist meist kein dauerhafter Aufenthaltsraum im baurechtlichen Sinne.
  • Keine Nutzung für gewerbliche Zwecke: Private Nutzung ist in der Regel unkritischer als gewerbliche Nutzung.
  • Einhaltung von Abstandsflächen: Auch verfahrensfreie Gebäude müssen die vorgeschriebenen Abstände zu Nachbargrundstücken oder öffentlichen Verkehrsflächen einhalten.
  • Keine Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung: Das Bauvorhaben darf keine Gefahren für Dritte darstellen oder die öffentliche Ordnung stören.

Es ist entscheidend zu verstehen, dass die Verfahrensfreiheit lediglich bedeutet, dass kein formelles Genehmigungsverfahren mit Prüfung durch das Bauamt stattfindet. Die Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften liegt vollumfänglich beim Bauherrn. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, eine Bauvoranfrage zu stellen oder sich explizit beim zuständigen Bauamt zu erkundigen, um auf der sicheren Seite zu sein und spätere Probleme zu vermeiden.

Unverzichtbare Schritte vor dem Saunabau

Unabhängig davon, ob Sie eine Genehmigung benötigen oder nicht, gibt es einige unverzichtbare Schritte, die Sie vor dem Bau Ihrer privaten Sauna unternehmen sollten. Diese Schritte sind entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Sicherheit sowie Funktionalität Ihrer Sauna zu gewährleisten.

Der Gang zum Bauamt: Ihr erster Ansprechpartner

Der wichtigste und unumgänglichste Schritt ist der Kontakt mit dem örtlichen Bauamt (Bauaufsichtsbehörde) Ihrer Gemeinde oder Stadt. Nur diese Behörde kann Ihnen verbindliche Auskunft darüber geben, ob Ihr spezifisches Saunaprojekt eine Genehmigung benötigt und welche Vorschriften in Ihrem Fall einzuhalten sind. Bereiten Sie sich auf diesen Termin vor: Bringen Sie Skizzen, Maße, den geplanten Standort auf Ihrem Grundstück (Lageplan) und Informationen zur Bauweise mit. Schildern Sie Ihr Vorhaben so detailliert wie möglich. Oft können Sie auch telefonisch oder per E-Mail erste Auskünfte erhalten, aber eine persönliche Vorsprache mit konkreten Plänen ist meist am effektivsten.

Der Bebauungsplan: Was ist erlaubt?

Jede Gemeinde hat für ihre Baugebiete sogenannte Bebauungspläne. Diese legen detailliert fest, welche Art von Bebauung auf einem Grundstück zulässig ist. Das betrifft nicht nur Wohnhäuser, sondern auch Nebengebäude wie Garagen, Schuppen und eben auch Saunahäuser. Ein Bebauungsplan kann beispielsweise Vorschriften zur maximalen Größe, zur Bauweise (z.B. Dachform, Material), zur Lage auf dem Grundstück (z.B. Baulinien, Baugrenzen) oder zur Anzahl der Nebengebäude enthalten. Informieren Sie sich frühzeitig beim Bauamt oder online über den für Ihr Grundstück gültigen Bebauungsplan. Die Nichteinhaltung kann zum Rückbau der Sauna führen, selbst wenn sie ansonsten genehmigungsfrei wäre.

Nachbarschaftsrecht: Den Frieden wahren

Auch wenn baurechtlich alles im Lot ist, kann das Nachbarschaftsrecht für Probleme sorgen. Eine Outdoor-Sauna, die zu nah an der Grundstücksgrenze steht, die Aussicht des Nachbarn stört, durch Lärm der Lüftung auffällt oder gar Rauch aus einem Holzofen verursacht, kann zu Streitigkeiten führen. In vielen Bundesländern gibt es Mindestabstände zu Nachbargrenzen, die auch für verfahrensfreie Gebäude gelten. Eine offene Kommunikation mit Ihren Nachbarn, bevor Sie mit dem Bau beginnen, ist oft der beste Weg, um potenzielle Konflikte im Vorfeld zu klären und den nachbarschaftlichen Frieden zu wahren. Zeigen Sie Ihre Pläne und besprechen Sie mögliche Bedenken.

Ist eine Sauna im privaten Bereich genehmigungspflichtig?

Brandschutz: Sicherheit geht vor

Der Brandschutz ist bei einer Sauna ein absolut kritischer Punkt. Hohe Temperaturen, elektrische Komponenten und oft auch Holz als Baustoff bergen Brandrisiken. Unabhängig von der Genehmigungspflicht müssen Sie strenge Brandschutzvorschriften einhalten. Dazu gehören:

  • Die Verwendung nicht brennbarer oder schwer entflammbarer Materialien in bestimmten Bereichen.
  • Ausreichende Abstände zu brennbaren Materialien.
  • Die korrekte Installation und Dimensionierung der Elektroanlage.
  • Bei Holzöfen: Der korrekte Anschluss an einen Schornstein, die Einhaltung von Abständen und die Abnahme durch den Schornsteinfeger.
  • Eine gute Belüftung, um Hitzestau zu vermeiden.
  • Lassen Sie sich hier unbedingt von einem Fachmann beraten und die Installationen überprüfen. Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihres Hauses stehen an erster Stelle.

    Elektroinstallation: Nur vom Fachmann

    Saunen haben einen hohen Strombedarf, insbesondere Elektroöfen. Die Installation der Elektrik in einer Sauna ist komplex und muss den VDE-Vorschriften entsprechen. Es besteht Lebensgefahr bei unsachgemäßer Installation. Eine fehlerhafte Verkabelung kann nicht nur zu Funktionsstörungen, sondern auch zu Kurzschlüssen, Überhitzung und Bränden führen. Beauftragen Sie daher unbedingt einen qualifizierten Elektriker mit der Installation und dem Anschluss des Saunaofens. Dieser sorgt für die richtige Absicherung, Kabeldimensionierung und Erdung.

    Tabelle: Indoor-Sauna vs. Outdoor-Sauna – Genehmigungsaspekte im Vergleich

    Die Entscheidung zwischen einer Indoor- und einer Outdoor-Sauna hat weitreichende Auswirkungen auf die Planung und potenzielle Genehmigungspflicht. Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Genehmigungsaspekte zusammen:

    AspektIndoor-Sauna (im Haus)Outdoor-Sauna (Gartensauna/Saunahaus)
    StandortIm Haus, meist im Keller, Bad oder einem separaten Wellnessbereich. Integration in die bestehende Bausubstanz.Im Garten, als freistehendes Saunahaus. Eigenständiges Gebäude mit Fundament und Dach.
    Bauliche VeränderungOft gering, primär Anpassung von Raum und Installationen. Gelegentlich Abdichtung/Lüftung notwendig. Selten Eingriffe in tragende Wände.Umfassender: Fundamenterstellung, Bau von Wänden, Dach. Wird als eigenständiges Gebäude oder Anbau behandelt.
    BrandschutzIntegration in die Hausinstallation. Besondere Dämmung und Abstände zu brennbaren Materialien im Innenraum wichtig.Abstand zu anderen Gebäuden (Haus, Garage) und insbesondere zu Nachbargrundstücksgrenzen ist kritisch. Materialwahl entscheidend. Schornsteinfegerabnahme bei Holzofen.
    ElektroinstallationHohe Anforderungen, oft separate Absicherung im Hausverteiler. Durchführung durch qualifizierten Elektriker zwingend.Hohe Anforderungen, Zuleitung vom Hausanschluss zum Gartenhaus. Oft zusätzliche Unterverteilung nötig. Ebenfalls nur vom Fachmann.
    GenehmigungswahrscheinlichkeitEher gering, da meist als Innenausbau oder Einrichtungsgegenstand betrachtet, solange keine tragenden Wände betroffen oder Brandschutzauflagen wesentlich verändert werden.Eher hoch, abhängig von Größe, Volumen und den spezifischen Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung. Ab bestimmten Größen ist eine Genehmigung fast immer erforderlich.
    NachbarschaftsrechtGeringere Relevanz, primär Geräuschbelästigung durch Lüftung oder Pumpen.Höhere Relevanz: Sichtschutz, Einhaltung von Abstandsflächen, mögliche Lärm- oder Geruchsemissionen (Holzofen) können zu Konflikten führen. Kommunikation mit Nachbarn ratsam.
    BebauungsplanGeringere direkte Relevanz, da im Bestandsgebäude.Hohe Relevanz: Muss den Vorgaben des Bebauungsplans für Nebengebäude (Größe, Lage, Bauweise) entsprechen.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    F: Brauche ich immer eine Genehmigung für eine Sauna?

    A: Nein, nicht immer. Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Größe der Sauna, ihr Standort (drinnen oder draußen) und die spezifischen Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Kleine Indoor-Saunen, die keine strukturellen Änderungen am Gebäude erfordern, sind oft verfahrensfrei. Für Outdoor-Saunen in Gartenhäusern hängt es stark von deren Volumen und den lokalen Vorschriften ab.

    F: Was ist ein "verfahrensfreies Bauvorhaben"?

    A: Ein "verfahrensfreies Bauvorhaben" ist ein Bauvorhaben, für das keine Baugenehmigung bei der Behörde beantragt werden muss. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie bauen können, wie Sie wollen. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen alle anderen relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten, wie zum Beispiel den Bebauungsplan, das Nachbarschaftsrecht, Abstandsflächen und Brandschutzbestimmungen.

    F: Wen muss ich vor dem Saunabau kontaktieren?

    A: Ihre erste und wichtigste Anlaufstelle ist immer das örtliche Bauamt (Bauaufsichtsbehörde) Ihrer Gemeinde oder Stadt. Diese Behörde kann Ihnen verbindliche Auskunft über die für Ihr Grundstück geltenden Vorschriften und die Genehmigungspflicht geben. Es ist auch ratsam, sich bei größeren Projekten von einem Architekten oder Fachplaner beraten zu lassen.

    F: Gibt es Unterschiede zwischen Bundesländern bei den Genehmigungen?

    A: Ja, die Bauordnungen sind Ländersache und unterscheiden sich erheblich. Was in einem Bundesland als verfahrensfrei gilt, kann in einem anderen Bundesland genehmigungspflichtig sein. Informieren Sie sich daher immer über die spezifische Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, und die lokalen Bebauungspläne.

    F: Was passiert, wenn ich eine genehmigungspflichtige Sauna ohne Genehmigung baue?

    A: Das Bauen einer genehmigungspflichtigen Sauna ohne die erforderliche Genehmigung ist ein sogenannter Schwarzbau. Dies kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Es drohen hohe Bußgelder, die Anordnung eines Baustopps, die nachträgliche Genehmigung kann verweigert werden und im schlimmsten Fall kann die Bauaufsichtsbehörde den Rückbau oder Abriss der Sauna anordnen. Dies kann sehr teuer und ärgerlich werden.

    F: Muss ich meine Nachbarn informieren?

    A: Auch wenn es nicht immer eine gesetzliche Pflicht ist (abhängig vom Landesnachbarschaftsrecht und der Art des Vorhabens), ist es immer ratsam, die Nachbarn frühzeitig über Ihr Vorhaben zu informieren, insbesondere bei Outdoor-Saunen. Eine offene Kommunikation kann potenzielle Konflikte aufgrund von Abständen, Sichtschutz, Geräuschen oder Rauchemissionen im Vorfeld klären und den nachbarschaftlichen Frieden wahren.

    Fazit: Der Weg zum genehmigten Sauna-Glück

    Die Planung einer privaten Sauna ist ein spannendes Projekt, das Ihr Zuhause in eine Oase der Entspannung verwandeln kann. Doch bevor Sie sich dem Saunavergnügen hingeben, ist es unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig zu prüfen. Die Frage nach der Genehmigungspflicht ist komplex und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, insbesondere von der Größe, dem Standort und den spezifischen Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung. Es gibt keine universelle Antwort, die für jede Sauna und jeden Standort in Deutschland gilt.

    Der goldene Tipp lautet daher: Gehen Sie auf Nummer sicher! Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem örtlichen Bauamt auf. Dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind. Prüfen Sie den für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan und halten Sie die Vorschriften des Nachbarschaftsrechts sowie die strengen Brandschutz- und Elektroinstallationsregeln unbedingt ein. Beauftragen Sie für die Installation von Ofen und Elektrik ausschließlich qualifizierte Fachleute. Auch wenn ein Vorhaben als "verfahrensfrei" eingestuft wird, bedeutet dies lediglich den Verzicht auf das formale Genehmigungsverfahren – die Einhaltung aller anderen Bauvorschriften bleibt Ihre Pflicht.

    Ein gut geplanter und rechtlich einwandfreier Saunabau bewahrt Sie vor unangenehmen Überraschungen, teuren Bußgeldern oder gar dem Rückbau Ihres Wellness-Traums. Nehmen Sie sich die Zeit für eine gründliche Vorbereitung und investieren Sie in professionelle Beratung. So steht Ihrem ungetrübten Sauna-Glück nichts mehr im Wege, und Sie können die wohlverdiente Entspannung in Ihrem privaten Spa in vollen Zügen genießen – mit dem guten Gefühl, alles richtig gemacht zu haben.

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